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von Jule9B  am 15.11.2013, 8:57 Uhr

Schulgesundheit, Schulzahnarzt, Reihenuntersuchungen

Ich habe eben unten den Thread gelesen, wo es um den Schulzahnarzt ging und wollte nur noch schnell ergänzen:

Ja, man ist verpflichtet, sein Kind an den Untersuchungen teilnehmen zu lassen. Das ist im Schulgesetz so verankert, in NRW ist es §54 zur Schulgesundheit.

Es ist also eine Pflichtverantstaltung im Rahmen der ganz normalen Schulpflicht. Sollte ein Kind an dem Tag krank sein, wird es zum Nachholtermin bestellt.

Ich selber sehe das zwar auch kritisch, allerdings ist es wohl im Sinne der Kinder, deren Eltern sich selbst nicht so kümmern, und ist ja nicht wirklich zum Nachteil der Kinder, die sich ohnehin gut um ihre Mundhygiene (in dem Fall) kümmern....

Jule

 
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