1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Caot am 21.12.2015, 11:17 Uhr

zu breit gestreut der Begriff....

....grundsätzlich wäre die Frage aber mit JA zu beantworten.

Ist ein Kind eingeschränkt im Lernverhalten trägt hier die KK die Kosten. Allerdings muss man nun einschränken was es genau ist. Wurde aber durch ein SPZ eine genaue Diganose gestellt wird man an bestimmten Programmen auch teilnehmen können.

Oft bieten Kinder- und Jugenpsychiater solche Therapien an. Hier bekommt man eine ÜW.

Eine LRS- oder DyskalkulieTherapie muss man dagegen selber zahlen.

Und mit Sicherheit handhabt das jedes BL auch anders.

Meine Empfehlung: Ich google mal im Internet. Da gibt es mit Sicherheit spezielle Foren zu den einzelnen Lernbehinderungen und den dazu gehörenden Therapieformen. Alterntaiv wäre ein Anruf bei der eigenen KK sehr hilfreich oder die Rücksprache mit dem Arzt der die Probleme diagnostiziert hat. Fakt ist, eine Therapie trägt einem keiner hinterher, immer muss man sich selber kümmern.

 
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