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Geschrieben von Dezemberbaby2012 am 06.03.2020, 9:47 Uhr

Modul 1, Pflegegrad-Berechnung

Hallo ihr Lieben,

ich beschäftige mich gerade mit der Berechnung des Pflegegrades bei ADHS-Kindern. Mich interessiert, ob jemand von euch in „Modul 1“ Punkte „zuerkannt bekommen“ hat.

Da geht es ja eigentlich um die reine Motorik, nicht um den Willen. Nun ist es aber so, dass zumindest mein ADHS-Kind am Tisch kaum gerade sitzen kann, weil er so eine schlechte Körperspannung hat und so zappelig ist. Sich z.B. beim Essen eher herumfläzt, halb auf dem Tisch liegt oder auf dem Stuhl hin- und herwackelt, im Extremfall sogar mal vor Unaufmerksamkeit vom Stuhl fällt.

Oder z.B. das „Fortbewegen innerhalb der Wohnung“. Eigentlich muss ich immer ein Auge auf ihn haben, wenn er in ein anderes Zimmer geht, ob er da was Gefährliches anstellt (z.B. in der Küche mit den Messern herumspielt, im Bad auf den Schrank klettert, anstatt sich die Hände zu waschen). Und auch, dass er sich auf dem Weg in ein anderes Zimmer nicht verletzt (wegen Rennen ausrutscht, gegen Möbel rennt etc.)

Kann man da mit fehlendem Gleichgewichtssinn und Hypermotorik argumentieren? Ich bin mir unsicher, habt ihr da Erfahrungen? Oder fällt das komplette 1. Modul bei unseren Kindern weg? Ich würde mich super freuen, wenn jemand von euch dazu seine Erfahrungen berichten könnte.

Liebe Grüße
Dezemberbaby

 
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