Geschrieben von Rio am 10.11.2005, 14:10 Uhr |
@ Ralph wg. Unterhaltspflicht geg. Eltern, Sozialamt, Schlamperei
Hallo,
weil ich weiß, dass du hier vom Fach bist: ich machs kurz, weil es nur eine theoretische Frage ist.
Geht um meine Freundin. Vor ziemlich genau 2 Jahren bekam sie eine Aufforderung vom Sozialamt, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen, weil ihr Vater (mit dem sie nie zusammengelebt hatte u. keinen Kontakt hat) Sozialhilfe (nach altem Recht) beantragt hatte.
Sie hat denen geantwortet, mal nachgefragt und es hieß: die Sachlage wird geprüft.
Dann kam nie wieder was. Gestern (!), also 2 Jahre später, kam der Bescheid, dass sie nichts zahlen müsste (hat kein eigenes Einkommen).
Die haben sage und schreibe 2 Jahre für diese Entscheidung gebraucht. Ich kann mir das nur so erklären, dass der Vorgang in dem ganzen Kuddelmuddel mit der Umgestaltung auf Hartz iV einfach untergegangen ist.
Aber: Was wäre, wenn die Entscheidung anders ausgefallen wäre? Müsste sie dann für den gesamten Zeitraum nachzahlen?
Vielen Dank und viele Grüsse,
Rio
- @ Ralph wg. Unterhaltspflicht geg. Eltern, Sozialamt, Schlamperei - Rio 10.11.05, 14:10
- Wer keine Probleme hat der sucht sich welche - prinzregent 10.11.05, 16:39
- Prioritäten... - Ralph 10.11.05, 17:17
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