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Geschrieben von IngeA am 15.06.2015, 21:53 Uhr

Abgelaufene Verbandskästen Auto

Das betrifft, wie ich das jetzt verstehe aber nur die Ausbildung der Betriebsersthelfer, die von den Berufsgenossenschaften bezahlt werden. Die normalen Erste Hilfe Kurse, bzw. Kurse für Lebensrettende Sofortmaßnahmen sind davon nicht betroffen.
Da gibt es ja noch viele weitere Kriterien, die die ausbildende Stelle gewährleisten muss, die es für normale erste Hilfe Kurse nicht gibt. Z.B. dass ein Notarzt die Ausbildung überwachen muss und tausend andere "Spezialitäten", die die Ausbilder anlangen. Das sind halt Bedingungen die die Berufsgenossenschaften gestellt haben, die mit den anderen Kursen nichts zu tun haben. Wer zahlt schafft an und wenn die Berufsgenossenschaften zahlen, stecken die auch die Rahmenbedingungen fest.
Nachdem es in ganz Deutschland laut der Liste der BG QSEH tatsächlich gut 30 zur Ausbildung bevollmächtigte Stellen gibt, betrachte ich das jetzt mal als absolute Minderheit. Allein in unserer mittelgroßen Stadt gibt es 3 Hilfsorganisationen die die "normalen" Kurse durchführen.

LG Inge

 
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