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von Leena  am 01.12.2011, 22:06 Uhr

Änderung beim Kindergeld ab 2012

"Ab 2012 entfällt die aufwändige Einkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern unter 25 Jahren für Kindergeld und Kinderfreibeträge. Das spart Eltern beim Kindergeldantrag und bei der Einkommensteuererklärung aufwendige Nachweise. Eltern bekommen auch dann weiter volles Kindergeld, wenn ihr Kind während seiner ersten Berufsausbildung oder seines Erststudiums hinzuverdient. Finanzielle Entlastung: 200 Millionen Euro."

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/12/2010-12-09-steuervereinfachung.html


Ich frage mich gerade, was ich von dieser "Steuervereinfachung" halte... Klar, die "aufwendigen Nachweise" fallen weg, die Eltern sparen sich die Belege etc., und beim Bearbeiten der Erklärung geht es vielleicht auch 5 Minuten schneller, bzw. Rückfragen, wenn Belege fehlen, fallen weg - ja. Andererseits - spart das dem Staat wirklich so viel, dass es das Geld fürs Kindergeld übrig hat? Zumal irgendjemand die zusätzlichen Kindergeldanträge ja auch noch bearbeiten muss. Und vor allem - diese "Steuervereinfachung" kommt ja eigentlich nur den "Besserverdienenden" zu Gute, denjenigen, die jetzt kein Kindergeld für "Kind über 18 in Ausbildung" bekommen haben, weil das Kind über der Einkommensgrenze von rd. 8.000 € / Jahr lag.

Ganz privat - finde ich das irgendwie nicht so wirklich überzeugend... nicht "gerecht", irgendwie...

 
5 Antworten:

Re: Änderung beim Kindergeld ab 2012

Antwort von Christine70 am 02.12.2011, 6:19 Uhr

beim thema kindergeld geht mir im moment echt der hut hoch :(

Mein sohn wollte sich bei der bundeswehr verpflichten. Er hat es dann aber psychisch nicht ausgehalten und nach zwei wochen abgebrochen.
eingezogen wurde er am 4.10. und nach hause kam er am 17.10... mir wäre also für oktober eh noch das volle kindergeld zugestanden, da er 3 tage im oktober voraussetzung für den erhalt von kindergeld erfüllt hatte. pustekuchen... mir wurde bereits im oktober das kindergeld von ihm gestrichen. Das streichen geht immer sehr schnell...


dann kam er wieder nach hause und ich hab sofort alle unterlagen hingeschickt.

wochenlang nix gehört.
dann kam letzte woche ein schrieb, daß ich noch einen antrag ausfüllen muss. (ging nur drum, ob mein sohn bei der agentur für arbeit gemeldet wurde) jetzt sind sie schon 3 mal im rückstand mit den zahlungen, da ich kaum glaube, daß sie es im dezember jetzt noch gebacken kriegen.

ich hatte ihnen bereits auf einem seperaten blatt das aktenzeichen von der agentur für arbeit mitgeteilt. NEIN, das lassen sie nicht gelten, ich muss diesen antrag ausfüllen. muss alles seine richtigkeit haben HAHAHA
das aktenzeichen bleibt doch gleich.. ich raffe es nicht.
ich komm mir vor wie bei den schildbürgern..

hat zwar jetzt nicht unbedingt mit dem thema zu tun, aber mir stinkts im moment gewaltig, weil uns die 190 euro hinten und vorne fehlen.

und nein, mein sohn sitzt nicht zuhause, er macht grad verschiedene praktika und wird im september eine ausbildung beginnen.

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Hm

Antwort von like am 02.12.2011, 7:56 Uhr

hat schonmal irgendwer behauptet, dass Recht bzw. besonders Steuerrecht gerecht sei? Nicht wirklich,d arauf ist es gar nicht angelegt. Hab ja auch ein Studium, dass mit Recht zu tun hat und ein professeor an der FH meinte immer. "Vor Gericht bekommt man sein Recht, abernicht Gerechtigkeit". Wie wahr...

Aber davon abgesehen: Wer studierende Kinder hat, die so fleißig sind, auch noch dazuzuverdienen, dürfte über die neue Regelung gottfroh sein. Mit 666 € im Monat kommt v.a. in Unistädten kaum einer weit - die gehn oft allein für Miete drauf. Studiengebühren, Lebenshaltungskosten etc. dürften sicher nochmal heftig reinschlagen. Da wir langfristig viele hochqualifizierte junge Menschen brauchen, halte ich diese neue Regelung eigentlich nicht für unsinnig.

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Re: Hm

Antwort von Christine70 am 02.12.2011, 8:41 Uhr

ich halte es auch nicht für unsinnig. im gegenteil.

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Re: Hm

Antwort von Leena am 02.12.2011, 9:14 Uhr

...stimmt, an die studierenden Kinder mit Zuverdienst habe ich spontan gar nicht gedacht. Allerdings - auf den Anlagen Kinder geht es insoweit eigentlich nur sehr selten um studierende Kinder, die Regel sind da Kinder in Ausbildung, die eine entsprechende Ausbildungsvergütung bekommen, und dann eben im 2./3. Lehrjahr doch zu viel verdienen...

Ansonsten - den Grundsatz der Steuergerechtigkeit gibt es schon, grundsätzlich! ;-)

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Re: Änderung beim Kindergeld ab 2012

Antwort von Hannehoch6 am 02.12.2011, 9:57 Uhr

welcher Auszubildende verdient denn schon über 8000,- bereinigtes Einkommen im Jahr? Ich denke, der bürokratische Aufwand ist hierfür sehr teuer und so spart man lieber an der Bürokratie als an Kindern. Ungerecht finde ich es jetzt nicht.

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