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Geschrieben von Berlin! am 22.02.2021, 20:38 Uhr

Akteneinsicht

Arztbericht, Totenschein, Patientenakte.

je nachdem, was davon wo ist, hast Du als Erbin (?) einen Anspruch auf Einsicht in die Patientenakte.
Wenn es eine Ermittlung der Polizei gab, dann gibt es eine Ermittlungsakte, Da kannst Du nur über eine Anwältin Einsicht nehmen, dann ist es aber kein Problem.

Überlege Dir, was Du willst und wie Du das erreichen kannst.
Und überlege Dir gut, was Du mit Antworten machst, die Du nicht hören willst.

 
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