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Geschrieben von Trini am 06.02.2013, 11:46 Uhr

An MM wegen Erziehungsgeld/Elterngeld von getern

Ehe es zu weit nach unten rutscht.

das alte Erziehungsgeld von 600 DM (später 300 €) gab es für 6 Monate ziemlich einkommensunabhängig, danach weitere 18 Monate nur noch, wenn das Familieneinkommen unter einer relativ niedrigen Grenze lag.

Das neue Elterngeld gibt es folgendermaßen.

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Grundsätzlich werden monatlich 65 % des Einkommens als Elterngeld gewährt. Antragsteller mit niedrigem Einkommen können von der Geringverdienerkomponente profitieren. Dadurch erhöht sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % des Einkommens.

Um Eltern mit älteren Kindern nicht zu benachteiligen, bekommen diese einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 %. Somit beträgt der Prozentsatz bei Familien mit älteren Kindern nicht 67 % sondern 73,7 %. Der Geschwisterbonus beträgt mindestens 75 Euro.

Alle Eltern bekommen mindestens 300 Euro Elterngeld, den sogenannten Mindestbetrag. Diese 300 Euro Mindestbetrag werden aber auf andere Sozialleistungen, beispielsweise Hartz4 angerechnet. Maximal werden 1.800 Euro Elterngeld gewährt. Dieser Höchstbetrag kann sich aber noch um den Geschwisterbonus erhöhen. Für Mehrlinge gibt es darüber hinaus einen Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro je Mehrling.

Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 12 Monatsbeträge Elterngeld. Sie haben Anspruch auf zwei weitere Monate, die sogenannten Partnermonate, wenn sie für mindestens zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit reduzieren (siehe Bezugszeitraum). Auf Wunsch der Eltern ist eine Dehnung der Auszahlungen möglich. Bei dieser Dehnungsoption werden die monatlichen Elterngeld-Zahlungen auf Wunsch der Eltern halbiert und somit die Auszahlungsdauer verdoppelt.

Das Elterngeld wird nicht versteuert, es wird steuer- und abgabenfrei gewährt. Allerdings wird das Elterngeld bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes als Einkommen berücksichtigt. Durch diese Maßnahme schöpft der Staat einen Teil des gezahlten Elterngeldes über die Steuererklärung wieder ab.

Eine Erwerbstätigkeit neben dem Bezug des Elterngeldes ist möglich. Die Arbeitszeit darf im Durchschnitt des jeweiligen Lebensmonats 30 Wochenstunden aber nicht überschreiten. Die Einnahmen aus der Erwerbstätigkeit werden nicht zu 100 Prozent auf das Elterngeld angerechnet. Sie vermindern den Anspruch auf das Elterngeld nur anteilig.

Eltern die allein mehr als 250.000 Euro oder zusammen mehr als 500.000 Euro verdienen, haben keinen Anspruch auf das Elterngeld

Diese Einleitung enthält nur die Grundzüge des Elterngeldes. Bitte lesen Sie sich vor der Antragstellung die weiteren Detailseiten durch oder nutzen Sie unseren Antragsservice. Dann begleiten wir Ihre Elterngeld Antragstellung mit unserem Know-How.

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Kopiert aus: http://www.elterngeld.net/elterngeld-einleitung.html

Es stellt also diejenigen Eltern besser, die aus einer vollen Berufstätigkeit kommen, ohne jedoch die nicht erwerbstätigen Eltern schlechter zu stellen (Sockalbetrag)..

Dazu gibt es dann noch das Kindergeld und die neue Herdprämie (wenn man nicht arbeitet).

Trini

 
1 Antwort:

Vielen Dank für die ausführliche Info...

Antwort von MM am 06.02.2013, 21:59 Uhr

... und dass du dir Mühe gemacht hast, das rauszusuchen! :-)

Sowas wie Kindergeld gibt es hier in Tschechien gar nicht...
Gruss, M.

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