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Geschrieben von Schwoba-Papa am 16.02.2006, 17:36 Uhr

An alle Hausbesitzer WICHTIG

Ablauf der Widerspruchsfrist gegen den Grundsteuerbescheid

Für viele Haus- und Wohungsbesitzer läuft dieser Tage eine wichtige Frist aus: die Frist für einen Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid. Wichtig, weil das Bundesverfassungsgericht in den kommenden Monaten prüfen soll, ob für selbst genutztes Wohneigentum überhaupt Grundsteuer erhoben werden darf.

Und wer später Geld zurück haben möchte, muss jetzt Widerspruch einlegen. Ein Widerspruch bei den Rathäusern kann allerdings Gebühren kosten. Es gibt aber eine bessere Methode - die nichts kostet und unbefristet ist.

Wendet sich der Steuerzahler nicht an sein Rathaus, sondern an sein Finanzamt, dann wird keine Widerspruchsgebühr fällig. Dort beantragt man den Grundsteuermessbescheid aufzuheben und den dort festgesetzten Messbetrag auf null zu setzen. Außerdem sollte man gleich dazu schreiben, dass das Verfahren ruhen soll.

Falls das Verfassungsgericht dann dieses oder nächstes Jahr der Klage statt gibt, wird der Grundsteuermessbetrag auf Null reduziert und somit werden Null Euro Steuern fällig.

Hat man schon einen Widerspruch im Rathaus eingereicht und es drohen jetzt Gebühren, könne man den gefahrlos zurücknehmen, da der Antrag beim Finanzamt vollkommen ausreicht.

Autor:
Thomas Scholz Quelle : SWR1.de

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