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Geschrieben von Blueberry am 11.02.2020, 11:56 Uhr

An die Gewerbetreibenden

... mal eine Frage.

Gestern entbrannte unter Bekannten eine Diskussion, die zum Inhalt hatte, ob man, wenn man ein (Neben)Gewerbe hat, für seine Dienstleistungen von Freunden Geld nimmt. Die Ansichten dazu waren sehr gemischt.

Wie handhabt ihr das? Nehmt ihr was von Freunden?

Ich bisher nicht, weil ich der Ansicht bin, Freunde sind Freunde. Also keine Bekannten, sondern wirklich Freunde, bei denen auch jeder von ihnen immer zur Stelle ist, wenn man selbst was hat. Da käme ich mir komisch vor, wenn ich von ihnen für meine Dienstleistung Geld nähme.

 
41 Antworten:

Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von cube am 11.02.2020, 12:05 Uhr

Ich denke, es kommt darauf an, wie umfangreich die Leistung (oder auch Ware) ist und/oder wie sehr auf Einnahmen darüber angewiesen bin.

Wenn ich persönlich zB weiß, das derjenige sein Nebengewerbe betreibt weil er auf diese Einnahmen angewiesen ist, würde ich keine kostenlosen Gaben voraussetzen oder mir selbst einfach nicht gut dabei vorkommen, diese nun kostenlos haben zu wollen.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von Caot am 11.02.2020, 12:07 Uhr

Ich nehme, wenn mein Gewerbe auch von Freunden in Anspruch genommen wird, Geld - wie von jedem Anderen auch. Fisch ist Fisch und Fleisch ist Fleisch. Ich trenne da sauber.

Einzig bin ich bei der Beratung kostenlos.

Mir persönlich wäre alles Andere zu viel Gegenrechnerei. Ich bin da lieber für trennen.

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mal aus kundensicht

Antwort von DecafLofat am 11.02.2020, 12:12 Uhr

Ich zahle meine Freunde, gemäß dem Gedanken 'was nix kost, is nix' - als Zeichen der Wertschätzung für ihre Arbeit.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von Hase67 am 11.02.2020, 12:22 Uhr

Ich habe kein Gewerbe, bin aber Freiberuflerin. Ja, ich nehme für die Dienstleistung, die ich erbringe, Geld von Freunden, Verwandten, Bekannten und berechne dafür genauso viel, wie ich anderen Kunden berechnen würde. Ich arbeite auch nicht schwarz. Fanden manche Leute schon doof, ich fand es doof, dass sie mit dieser Erwartungshaltung an mich herangetreten sind.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von cube am 11.02.2020, 12:25 Uhr

Jep, sehe ich auch so.
Zumal wir eben von unserem Geschäft leben - ich/wir können nicht einfach auf Einnahmen verzichten und ich finde es eben auch nicht ok, wenn Freunde denken, das würde uns doch "nichts kosten". Genau das tut es nämlich - es kostet uns das Geld, das wir ansonsten für die Leistung/Ware bekommen würden.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von Ichx4 am 11.02.2020, 13:08 Uhr

Ja, es gibt auch bei Freunden eine Rechnung.
Eventuell gebe ich das Material mal ohne Aufpreis durch, aber den Lohn für meine Leute berechne ich ganz normal.

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Da hätte man aber plötzlich viele Freunde...

Antwort von KKM am 11.02.2020, 13:20 Uhr

Angenommen, es ist das Frlsörhandwerk.

Bei uns im Dorf kennen sich alle, teilweise aus Kindertagen.
Wenn die Frisörin bei allen Bekannten und Freunden kostenlos arbeitet, braucht sie einen Zusatzjob

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von mausebär2011 am 11.02.2020, 13:26 Uhr

Kommt drauf an ob mir Kosten entstehen.
Wir zb nehmen bei Freunden und Familie zumindest die Spritkosten. Weil draufzahlen mag ich ja nun auch nicht.
Außer es ist ein sehr kleiner Betrag, von sagen wir mal unter 10/15€.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von pauline-maus am 11.02.2020, 13:26 Uhr

ja, denn ich möchte gerade bei freunden , das sie mein handwerk in anspruch nehmen , weil sie es schätzen,nicht weil es umsonst ist.
andersrum wäre ich dann auch nicht böse, wenn sie woanders hingehen.
wäre es so, das sie nichts zahlen müssten/wollten ,dann gäbe es tage, wo ich gar nichts verdienen würde :)

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vr allem ,wo beginnt das level 1 ,was freunde betrifft...

Antwort von pauline-maus am 11.02.2020, 13:28 Uhr

und wo macht man den cut von guten bis sehr guten freunden oder auch eventuell nur bekannten

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von Felica am 11.02.2020, 13:31 Uhr

Unterschreibe ich aus Kundensicht. Würde ich auch nie voraussetzen. Für mich gehört sich das einfach mindestens zu fragen was der andere dafür nimmt, auch unter Freunden.

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Re: vr allem ,wo beginnt das level 1 ,was freunde betrifft...

Antwort von Mädl81 am 11.02.2020, 13:37 Uhr

Ja, ganz normal Rechnung. Auch unter uns Geschwister, da zwar oft ohne Aufpreis für Sachen, aber die Arbeit und Material muss bezahlt werden.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von Blueberry am 11.02.2020, 14:24 Uhr

Okay, danke für eure Antworten. Aber ich bin tatsächlich erstaunt irgendwie.

Mir gehts auch nicht um Freunde, die es quasi ERWARTEN, dass sie was kostenlos bekommen. Aber ich bin halt eher der Typ, der dann, wenn sie fragen, was ich bekomme, dann mal sage: Passt schon.
Bzw. um Weiterempfehlung bitte oder eine google Rezension oder so.

Oder im Fall einer Freundin, die ihrerseits Dorn-Therapeutin ist. Sie behandelt bei uns die ganze Familie kostenlos. Im Gegenzug dazu sind wir halt da, wenn sie eine Holzlieferung bekommt, wenn Sperrmüll aus dem Keller an die Straße geschleppt werden muss, wenn im Urlaub Pflanzen gegossen werden müssen, etc.

Da rechnet keiner eins zu eins auf, es ist irgendwie ein völlig selbstverständliches Geben und Nehmen an der Stelle. Und wenn im Rahmen solch einer Freundschaft jetzt sie meine Arbeit in Anspruch nimmt, dann würde es sich für mich einfach falsch anfühlen, da Geld zu verlangen.

Das bedeutet aber nicht, dass ich ihre Arbeit nicht schätze, ganz im Gegenteil, oder sie meine nicht schätzt.

Wertschätzung ist für mich da nicht zwingend an Geld gekoppelt.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von cube am 11.02.2020, 14:35 Uhr

Ja, aber das ist ein besonderer Fall - ihr tauscht also sozusagen euer Leistungen aus. Das hat auch etwas von bezahlen - nicht monetär, aber in Form einer Gegenleistung.

Manche Leistungen sind aber so nicht "aufrechenbar" oder tauschbar und dafür dann eben zu kostspielig, um sie zu verschenken.

Mein Mann zB würde für einen sehr guten/alten Freund sicher mal ein kleines Logo für Lau entwerfen oder ihn beraten bzgl. digitaler Lösungen/Umsetzungen - aber kaum einen kompletten Web-Auftritt konzipieren und umsetzen. Das kann gar nicht mit ein paar Gefälligkeiten wie Sperrmüll raustragen ausgeglichen werden. Das ist dann einfach eine so umfangreiche Leistung, die kann man nicht aus Gefälligkeit mal eben machen.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von Blueberry am 11.02.2020, 14:43 Uhr

Naja, aber auch andere Freunde, die einfach immer zur Stelle sind, wenn man sie braucht. Ich finds schwierig. Aber ich gebe dir Recht, es kommt schon auch auf den Umfang an.

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Prophylaktischer Hinweis...

Antwort von Leena am 11.02.2020, 15:20 Uhr

Ich weise prophylaktisch darauf hin, dass bei gewerblichen Einkünften Einnahmen in Geld und Geldeswert steuerpflichtig sind, also bei Leistung gegen Gegenleistung sind wir grundsätzlich im steuerrechtlich relevanten Bereich. Ebenso bei unentgeltlichen Warenabgaben an Freunde, die steuerlich steuerpflichtige Privatentnahmen darstellen können etc.pp.

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Re: Prophylaktischer Hinweis...

Antwort von Blueberry am 11.02.2020, 15:25 Uhr

Ok, das ist mir jetzt zu kompliziert. Darf ich nicht etwas, das ich an andere Menschen verrechne, an Freunde verschenken?

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Re: Prophylaktischer Hinweis...

Antwort von DecafLofat am 11.02.2020, 15:32 Uhr

Doch aber aufm Papier ist es Umsatzsteuer pflichtig. Dass musst Du eben berücksichtigen.

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wie du schreibst

Antwort von DecafLofat am 11.02.2020, 15:33 Uhr

Freunden ist man zur Stelle, wenn sie einen brauchen. Nicht nur, weil sie die Familie physiotherapeutisch behandeln.

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Re: Prophylaktischer Hinweis...

Antwort von Blueberry am 11.02.2020, 15:38 Uhr

Aber ich kann in meiner Freizeit doch machen was ich will, oder nicht? Angenommen ich singe, gebe auch Konzerte, habe dementsprechend ein Gewerbe angemeldet und schenke meiner Freundin dann zum Geburtstag ein Privatkonzert, dann ist das grds umsatzsteuerpflichtig? Dann kann ich nie wieder aus Spaß an der Freude für jemanden singen, nur weil ich ein Gewerbe habe? Ist das echt so?

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Re: wie du schreibst

Antwort von Blueberry am 11.02.2020, 15:39 Uhr

Das ist schon klar...wir wären ihr auch sonst zur Stelle. Aber im Gegenzug will sie halt nix für ihre Hilfe an uns. Das haben wir ja nicht verlangt, sondern kam von ihr.

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Re: wie du schreibst

Antwort von DecafLofat am 11.02.2020, 15:52 Uhr

Also ich finde das nicht verhältnismäßig, und deine Freundin zieht da mMn deutlich den kürzeren. Ihres ist eine fachlich langwieriegere Ausbildung, das was ihr erbringt, eine jedem mögliche Hilfsleistung. Ich habe bereits vor 10 Jahren für ne halbstündige Dornbehandlung 35€ gezahlt... Wie immer im "Handwerk" (ich meine den Begriff jetzt sehr weit gefasst.... Auch Künstler etc...) Man zahlt für die Jahre der Ausbildung und Erfahrung mit, nicht für die halbe Stunde reine Arbeitsleistung.

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Re: wie du schreibst

Antwort von Blueberry am 11.02.2020, 16:00 Uhr

Nun, sie sieht es offensichtlich nicht so, sonst würde sie es ändern. Die von mir angeführten Beispiele waren ja auch eben nur Beispiele. Und glaube mir, ich weiß das sehr zu schätzen, was sie tut.

Weiterhin habe ich bzw. wir ja für sie auch schon "Leistungen" erbracht, die unser "Handwerk" sind. Also als Geschenk. Nicht als direkte Gegenleistung, sondern, weil wir eben im Rahmen unserer Beziehung zueinander eben kein Geld von ihr wollten.
Ich möchte hier in dem Forum nicht näher darauf eingehen, was genau wir machen, da ich weiß, dass mir hier viele nicht wohlgesonnen sind...

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Re: Prophylaktischer Hinweis...

Antwort von Hase67 am 11.02.2020, 16:43 Uhr

Doch, Privatkonzerte geben darfst du. Das ist aber etwas anderes, als wenn du für deinen Betrieb zum Beispiel Holzparkett auf Firmenrechnung bestellst, die Vorsteuer, die du dafür bezahlt hast, von deiner Firmen-Umsatzsteuer abziehst und das in der Umsatzsteuervoanmeldung/-erklärung geltend machst, einen Teil des Holzes aber für den von dir gezahlten günstigeren Nettopreis an einen Freund weiterkaufst.

Du dürftest aber zum Beispiel auch kein Privatkonzert geben und dabei Menschen (mit Sekt oder Häppchen) bewirten und dafür Geld einnehmen, das ist dann auch umsatzsteuerpflichtig. Das ginge dann nur auf Spendenbasis.

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Re: Prophylaktischer Hinweis...

Antwort von Blueberry am 11.02.2020, 16:55 Uhr

Ok, das mit dem Parkett oder anderem Material leuchtet mir natürlich ein. Aber dann könnte ich vermutlich immer noch sagen, dass mir derjenige halt das Material zahlt, meine Arbeit aber nicht. Oder wenn er das Material selber angeschafft hat.

Das mit dem Konzert war auch nur ein Beispiel. Wenn ich singen würde, würde mir dafür eh keiner was zahlen... höchstens, damit ich schnell aufhöre

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von luna8 am 11.02.2020, 17:24 Uhr

Mein Mann würde nie von seinen Freunden (!) oder Familie Geld nehmen - ist aber Gastronomie, vielleicht ist es da anders.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von 3wildehühner am 11.02.2020, 17:29 Uhr

Wir sind mit unseren Steuerberatern seit Ewigkeiten befreundet- aber selbstverständlich bezahle ich denen , dass die unsere Steuererklärung machen!
Ein naher Verwandter hat sich jetzt mit einer KFZ Werkstatt selbstständig gemacht und natürlich bezahle ich ihm seine Arbeit.
Ich freue mich, dass ich ihn damit unterstützen kann!

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von kügelchen12 am 11.02.2020, 18:44 Uhr

Aus diesem Grund habe ich meine Tätigkeit vor längerer Zeit abgelegt.

Meine Arbeit wurde als selbstverständlich angesehen und es gab Komplikationen, was die Bezahlung anging.
Selbst ein vorher festgelegter Stundenlohn wurde runter gehandelt.

Von daher, es kommt auf die Dienstleistung an. Und ich denke, gute Freunde würden natürlich von selbst freiwillig bezahlen, wenn genau diese Tätigkeit gewünscht wird.

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Euer Steuerberater...

Antwort von Leena am 11.02.2020, 19:51 Uhr

Euer Steuerberater dürfte Euch auch gar nicht unentgeltlich die Steuererklärung machen, das wäre sonst unbefugte Hilfe in Steuersachen. Es ist gesetzlich genau geregelt, für wen man überhaupt unentgeltlich die Erklärungen machen darf (nur nahe Angehörige).

Alles nicht so einfach. :-)

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Re: Prophylaktischer Hinweis...

Antwort von Leena am 11.02.2020, 20:15 Uhr

Klassische Antwort:

Es kommt darauf an.

Grob vereinfacht: Wenn man z.B. als Handwerker mit seinen betrieblichen Maschinen und Baumaterial aus dem Betrieb loszieht und es verwendet, um am Wochenende bei Freunden zu helfen, dann sind das umsatzsteuerpflichtige Umsätze, die mit dem "Entnahmewert" als Einnahmen anzusetzen sind und entsprechend auch umsatzsteuerpflichtig sind. Wenn man als Handwerker am Wochenende beim Hausbau vom Kumpel mitarbeitet, und der Kumpel, der eine Kfz-Werkstatt hat, ihm im Gegenzug das Auto neu lackiert, dann erhalten sie ja beide für ihre betriebliche Leistung eine Gegenleistung "in Geldes Wert", so dass einkommensteuerlich steuerpflichtige Einnahmen vorliegen.

Ist ja - allgemein gesehen - kein Unterschied, ob man für seine Leistung 100 € bekommt und sich dafür eine andere Leistung kauft, oder ob man direkt Leistung gegen Leistung tauscht.

Ob man eine Leistung "verschenken" darf, kommt im Übrigen ja auch auf die berufständischen und ggf. gesetzlichen Regelungen dazu an, z.B. der Steuerberater darf gar nicht unentgeltlich Hilfeleistungen in Steuersachen erbringen, das ist gesetzlich verboten.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von Silvia3 am 11.02.2020, 21:45 Uhr

Es kommt darauf an. Kleinigkeiten (Arbeitsaufwand 1-2 Stunden) mache ich umsonst. Alles darüber hinaus stelle ich in Rechnung. Außerdem kommt es auf die Häufigkeit an, irgendwann sind auch die 1-2 Stunden-Jobs nicht mehr umsonst.

Ich finde, man sollte Privat und Arbeit trennen. Außerdem gibt es da noch das schöne Sprichwort: Bei Geld hört alle Freundschaft auf.

Silvia

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von Tini_79 am 11.02.2020, 22:29 Uhr

Ich habe kein Gewerbe und auch nur zwei Freundinnen, die ich als solche bezeichnen würde.
Daher würde ich wohl nur Unkosten erstatten lassen, z.B. für Material.

Ich kann aber verstehen, dass viele das generell nicht wollen, weil dann eben Hinz und Kunz etwas kostenlos wollen - wobei das ja nunmal keine Freunde sind, aus meiner Sicht.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von Kira-Engel am 11.02.2020, 22:42 Uhr

Ich denke, es kommt sehr auf die Tätigkeit an.

Meine Bekannte ist Physiotherapeutin und ihr Mann hat einen Friseursalon.
Wenn sie zusammen irgendwo eingeladen waren, kam IMMER irgendeiner daher: "Susi, kannst du mal gucken, mir tut seit Tagen das Knie weh" oder zu ihrem Mann "Du, hättest du mal 10 Minuten Zeit und könntest mir die Haare schneiden? Ich hab auch eine gute Maschine hier und wir könnten ins Bad gehen"

DAS wurde den beiden irgendwann zu viel. Außerdem sprach es sich sehr schnell rum und am Ende hätten sie mehr private "Arbeit" gehabt als im Laden. Plötzlich hatten sie viele neue GUTE Bekannte ..

Das geht nicht und somit wurde ein Schlußstrich gezogen.

Mein Sohn arbeitet im Großhandel und als sich das rumgesprochen hat, kamen sie auch aus allen Löchern. "Kannst du mir dies und jenes besorgen? Du kommst doch da günstigr ran"
Auch er hat gleich von Anfangan da einen Riegel vorgeschoben.

Der Grat der Ausnutzung ist verdammt schmal :(

Muß jeder selber wissen, ob er sich darauf einläßt. Aber wo fängt es an und wo hört es auf, wie oben schon steht.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von Blueberry am 12.02.2020, 7:39 Uhr

Naja, ich sehe einen Unterschied darin, wenn Freunde und Bekannte sowas quasi "fordern" oder wenn man es von sich aus so handhaben will. Mit Leuten, die das einfordern, würde ich auch anders umgehen.

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Re: Kenn ich ;-)

Antwort von cube am 12.02.2020, 7:51 Uhr

Bekannte ist Masseurin - "ich hab seit Tagen ... was könnte das sein ..." und ja, dann schaut sie mal, massiert ein bisschen. Und schwupps heißt es "dir tut xy weh? du, die "Tina" hat mir das zuletzt in 5 Min. wegmassiert - frag die doch mal".
Das ist ja dann auch gar nicht böse/ausnutzend gemeint. Die Menschen empfehlen sie ja praktisch weiter. Nur, "Tina" steht dann da und muss entweder sagen "ja, das war eine Ausnahme - kann ich bei dir aber nicht machen, muss ja auch noch verdienen etc" oder macht es bei diesem eben auch und so weiter.
Wenn ich also eine Massage möchte, mache ich ganz offiziell einen Termin und bezahle. Wenn sie Zeit hat, macht sie eben mal 10 min. länger zB - dafür gebe ich dann meinerseits ein großzügiges Trinkgeld.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von luna8 am 12.02.2020, 23:11 Uhr

Es ging ja um Freunde ...

Bekannte müssen zahlen, klar.

Aber ich sag doch in nem Restaurant ( zb) nicht zu meinem besten Freund: Kaffee 2.50 und dein Braten kostet 14 € - EP, ok ... aber gute Freunde kommen auch nicht jeden Tag zum Essen vorbei ( fiel mir grad bei der Frisöse-Maus ein). Da sollten auch andere uns finanzieren.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von luna8 am 12.02.2020, 23:23 Uhr

Da fallen mir grad wieder die Versicherungsvertreter ein, die im Freundeskreis werben

Geht ja auch andersrum - da muss man halt auch immer abwägen.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von luna8 am 13.02.2020, 0:02 Uhr

Steuerrechtlich gibts da bei uns ( Gastro) die Möglichkeit der Einladung bzw. bei Familienangehörigen gehts auf Personalrabatt oder so.

Freunde, Familie zahlen da aber nix.

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Re: An die Gewerbetreibenden

Antwort von kravallie am 15.02.2020, 6:54 Uhr

das thema sorgte im entfernten bekanntenkreis schon für missstimmung, es ging um anwaltliche leistungen, da war der leistungsnehmer total überrascht, als er eine rechnung bekam und spricht seitdem nicht mehr mit dem spezi, der auch nur ein spezi vom spezi war.
sowas klärt man vorher, ein rabatt ist sicher drin und kann dann auch in der rechnung ausgewiesen werden. oder auch nicht.

ich war auch mal sehr verschnupft über die hohe rechnung meiner steuerberaterfreundin, die einen businessplan erstellt hat, den ich dann im nachgang selber geschrieben habe.
selber tschuld.

bei familienmitgliedern sähe ich das anders, ich hoffe ja schwer, dass kind2 jura studiert, aber dann brauche ich wahrscheinlich keinen anwalt mehr

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@vallie

Antwort von Leena am 15.02.2020, 10:39 Uhr

Der hat erwartet, dass ein Anwalt, der der Bekannte von einem Bekannten ist, unentgeltlich für ihn arbeitet..?

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Re: @vallie

Antwort von kravallie am 15.02.2020, 13:33 Uhr

Ganz genau! Ging um arbeitsrecht....

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