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Geschrieben von matuffli1976 am 18.03.2010, 23:34 Uhr

Anwaltsgebühren -kennt sich da jemand aus?

hi,

ich misch mich mal ein - wenn es um keinen zahlungsanspruch geht, ist es immer schwer, den streitwert festzumachen. für manche sachen gibt es noch regelungen in der zpo oder im gkg. zum bsp ist der streitwert für eine kündigung eines mietverhältnisses der jahreskaltmietbetrag, was ziehmlich hoch ist. da es aber viele einzelfälle gibt, gibt es auch kommentare für streitwerte, da es auch unterschiede zwischen einzelnen gerichten gibt. falls man es nicht einordnen kann, besteht auch noch die möglichkeit den wert von 4.000 eur anzusetzen. dies macht man immer dann, wenn man wirklich nicht weiter weiß. im rub gibt es doch auch eine anwältin, vielleicht kannst du ihr den fall mal schildern und den streitwert.... im übrigen solltest du auch noch sagen, wie hoch die gebühr (1,3?) angesetzt worden ist, da diese zwischen 0,3 und 2,5 liegen kann.....

lg claudia

 
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