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Geschrieben von suchepotentenmannfürsleben am 12.02.2009, 16:34 Uhr

Arbeiten ohne Arbeitsvertrag ?

Hallo!

mein Arbeitsvertrag ist vor 2 Tagen abgelaufen. Leider habe ich seit vier Wochen auschließlich die MÜNDLICHE Bestätigung meines Vorgesetzten, dass der Vertrag verlängert wird. Es fehlt der SCHRIFTLICHE Vertrag. Vermutlich aus Schlamperei der zuständigen Abteilung

Mein Vorgesetzter und sein Stellvertreter sind bis Montag auf Geschäftsreise. Vor Montag nicht erreichbar.

Die vergangenen Tage hatte ich frei. Ich habe mehrfach im Personalwesen angerufen. Antwort immer man schickt mir den Vertrag. Die Post heute ist durch, Vertrag nicht da.

Es bleibt die Frage, ob ich OHNE Vertrag am Wochenende zur Arbeit gehe oder nicht. Im Schichtplan bin ich bis April eingetragen (weiter gibt es den noch nicht) Ich kann zu 100% davon ausgehen verlängert zu werden. Nur der Schriftkram fehlt.

Lösen lassen wird sich die Misere erst Montag.


Btw: Meine Kollegen erzählen man hat Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag wenn man einen Tag ohne Vertrag arbeitet ohne "verwiesen" oder davon abgehalten zu werden. Das ist nicht mein Ansinnen. Hat das aber jemand schon gehört???

Würde gern eure Meinungen hören um meine (schreibe ich später :-) zu überdenken.
Danke!

LG
SPMFL

P.S. Wenn ich nicht gehe, läuft mein Stundenkonto gewaltig ins Minus. Das bekomme ich dann auch im nächsten Monat nicht abgebaut. Das nur als Nebeninfo.

 
12 Antworten:

Re: Arbeiten ohne Arbeitsvertrag ?

Antwort von Reni+Lena am 12.02.2009, 16:52 Uhr

Wo ist das Problem?
Ich habe 3 Jahre ohne Arbeitsvertrag gearbeitet...ist egal...da gibt es irgendwo ein Gesetz, dass es dann mündlich gilt usw...

Lass dich nicht stressen.....der kommt nächste Woche schon..eilt nicht!


Lg reni

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Mündlich

Antwort von suchepotentenmannfürsleben am 12.02.2009, 16:55 Uhr

Da steht dann wieder Aussage gegen Aussage (im Zweifelsfall)

Findest du wirklich das eilt nicht???

Was ist mit Versicherungsschutz???


SICHER ist, ich arbeite NICHT 3 Jahre OHNE Vertrag!!!

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Re: Mündlich

Antwort von Reni+Lena am 12.02.2009, 16:59 Uhr

Neee.wenn du bis April sogar im Dienstplan stehst.....
Da wird einer schusseln....

Bei mir hat es sogar vor gericht gegeolten. Hab meinen alten Arbeitgeber verklagt, weil er mir noch Geld geschuldet hat... obwohl ich keinen Arbeitsvertrag hatte..noch nie etwas unterschreiben galt es als mündl. Arbeitvertrag weil ich gearbeitet habe und sie mir das geld überwiesen.
Wenn du also keine Kündigung erhalten hast, du im Dienstplan stehst, die im Büro sagten, dass sie ihn schicken und du es mündlich auch noch mit dem Chef abgesprochen hast.....brauchst du dir echt keine Sorgen machen...

Keep cool:)
Vielleicht haben sie Grippe-Welle :)

Lg reni

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ähm....

Antwort von Reni+Lena am 12.02.2009, 17:03 Uhr

Sorry..ich habs ungenau geschrieben...
Ich hab 3 Jahre in einer Privatklinik ohne Arbeitsvertrag, Unterschrift etc gearbeitet.
Als ich am Schluss gekündigt habe wollten sie mir noch das Urlaubsgeld auszahlen...haben es aber dann nicht gemacht. ich habe geklagt und eindeutig gewonnen, obwohl ich nichtmal einen Arbeitsvertrag vorlegen konnte.
Allein die Tatsache dass du in einem Betrieb arbeitest und dafür Geld bekommen hast, ist ein Arbeitsvertrag.

Lg reni

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Re: re

Antwort von Treva am 12.02.2009, 17:03 Uhr

http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article436221.html
lg

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Mündlicher Arbeitsvertrag

Antwort von Himbeere2008 am 12.02.2009, 17:54 Uhr

lies mal hier nach

http://www.abc-recht.de/ratgeber/arbeit/tipps/muendlich_arbeitsvertrag.php

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Re: Arbeiten ohne Arbeitsvertrag ?

Antwort von Franzie76 am 12.02.2009, 18:59 Uhr

Hey SPMFL!

Also, es tatsächlich so, dass Du auch nur mit einer mündlichen Zusage arbeiten kannst und dies als rechtsgültiger Arbeitsvertrag gilt. Gesetzlich ist das ganz legal. Und, wenn Du 2 Tage nachdem Dein Vertrag ausgelaufen ist, immer noch zum Dienst erscheinst bzw. auf den Dienstplan stehst, kann Dein werter Chef später nicht sagen, Du wärest nicht mehr angestellt. Er hätte Dich dann die letzten 2 Tage schon nicht mehr arbeiten lassen dürfen.
Ausserdem gibt es noch etwas, allerdings weiss ich nicht, obs heut noch gilt, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag ausläuft, man weiter im Betrieb bleibt (wie bei Euch nach mündlicher Zusage), gilt Dein Vertrag anschliessend als unbefristet!!

Also, keine Sorge, geh weiter ackern und Du hast Deinen Job :-).
LG, Franzie

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Re: Arbeiten ohne Arbeitsvertrag ?

Antwort von Sonja31 am 12.02.2009, 19:10 Uhr

Hab das 4 Monate gemacht. Bin einfach zur Arbeit als wenn nix wäre.
Hatte weder mündliche Zusage noch Kündigung. Und solange ich die nicht hab komm ich

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Re: Arbeiten ohne Arbeitsvertrag ?

Antwort von arlett1978 am 12.02.2009, 19:15 Uhr

Versteh ich das richtig? Du hattest einen befristeten Vertrag, der nicht verlängert und nicht gekündigt wurde? Ähh du weißt schon, dass ein befristeter Vertrag keiner Kündigung bedarf oder? Dafür ist er befristet. Wenn du keine Zusage hast und die dich nicht bezahlen, kannst du nix machen. Wie ist das denn ausgegangen? Haben die dich dann gekündigt?

LG Arlett

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Re: Arbeiten ohne Arbeitsvertrag ?

Antwort von Sonja31 am 12.02.2009, 19:23 Uhr

Meinst Du mich?
Nö, haben mir einen Vertag gegeben und gut war

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Freu Dich!

Antwort von shinead am 12.02.2009, 21:50 Uhr

Herzlichen Glückwunsch!

Dein befristeter Arbeitsvertrag ist ausgelaufen. Ein neuer (befristeter) Vertrag wurde Dir nicht gegeben.
Damit bist Du nun unbefristet eingestellt!
Der Arbeitsvertrag wird per Gesetz immer als unbefristeter Arbeitsvertrag angesehen. Eine Befristung muss entsprechend geregelt werden. Da das fehlt... Herzlichen Glückwunsch!

Wenn Du sogar per Dienstplan beweisen kannst, dass Du arbeitest (lass Dir sonst Deine gearbeiteten Tage vom Vorgesetzten auf dem Plan abzeichenen) hast Du einen gültigen Arbeitsvertrag.
Also bloß keine Befristung mehr unterschreiben.

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auf jeden Fall arbeiten gehen!!!

Antwort von SusanneZ am 12.02.2009, 22:02 Uhr

Sobald der AG dir nach Vertragsablauf Arbeiten zuträgt bzw. dich arbeiten lässt, ist stillschweigend ein Vertrag auf unbestimmte Zeit zustande gekommen zu den allgemein üblichen Konditionen.

Also, nur zu.

LG

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