Geschrieben von Goldbear am 03.08.2014, 13:21 Uhr |
Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Hallo,
wir fahren Anfang September eine Woche nach Italien fahren (Bungalow mit viel Platz). Jetzt möchte meine Tochter noch jemanden mitnehmen. Leider lebt das Kind im Heim und ist nur teilweise in den Ferien bei der Mutter. Wir würden den Teenie gerne mitnehmen, aber wie ist da die Vorgehensweise? Meiner Meinung nach müsste eine Genehmigung vom Jugendamt oder Betreuer erfolgen. Mein Kind meint, die Mutter wäre zuständig. Bevor ich jetzt mit der Mutter spreche und diese vielleicht gar nicht entscheiden darf, frage ich mal hier. Ich hoffe das wird nicht zu kompliziert.
VG
Goldbear
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Antwort von shinead am 03.08.2014, 13:24 Uhr
Ich würde einfach mal beim Jugendleiter im Heim nachfragen.
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Antwort von DK-Ursel am 03.08.2014, 13:50 Uhr
Hej!
ich würde auch im Heim anfragen.
Nicht nur, daßdie ja meistens wissen, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat und wie das rein formell vor sich gehen muß, so müssen die ja eh Bescheid bekommen, wenn ein Kind für eine Woche verreist.
Hier wirst Du kaum verbndliche Antworten bekommen.
Gruß Ursel, DK
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Antwort von Strudelteigteilchen am 03.08.2014, 16:55 Uhr
Das kann so oder so sein.
Eine Mutter im Bekanntenkreis hatte ihren Sohn eine Weile in eine betreute Wohngruppe gegeben, hatte aber ASR und ABR niemals abgegeben. Es war ihre Entscheidung - und als sie es für angebracht hielt, das Kind wieder nach Hause zu holen, ging das auch ohne Zustimmung der Heimleitung oder des Jugendamtes.
In anderen Fällen liegt das ABR/SR aber dann beim Jugendamt.
Insofern: Im Heim nachfragen, die werden es wissen. Alles andere ist Spekulation.
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Antwort von Goldbear am 03.08.2014, 19:24 Uhr
Danke euch Allen! Ich frage morgen mal direkt bei der Heimleitung nach.
VG
Goldbear
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Antwort von bobfahrer am 03.08.2014, 20:52 Uhr
Übrigens, bevor man dem Kind einen Floh ins Ohr steckt bezügl. eines tollen Urlaubes klärt man ob es überhaupt darf. Am Ende freu sich das Kind und dann ist die Enttäuschung groß.
So geschehen bei uns, eine Mutter fragt H ob er zwei Wochen mit deren Familie und seinem Freund nach Spanien fahren will, FeWo mit Pool usw...., die Jungs voll Enthusiastisch - aber ich will das doch gar nicht. Jetzt bin ich der Depp. Das fand ich absolut unverschämt von der Mutter das sie nicht erst mal mich gefragt hat. Dann wäre H die Enttäuschung erspart geblieben und mir die Arschkarte. So geht es nicht.
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Antwort von shinead am 03.08.2014, 23:23 Uhr
>>So geschehen bei uns, eine Mutter fragt H ob er zwei Wochen mit deren Familie und seinem Freund nach Spanien fahren will, FeWo mit Pool usw...., die Jungs voll Enthusiastisch - aber ich will das doch gar nicht. Jetzt bin ich der Depp. Das fand ich absolut unverschämt von der Mutter das sie nicht erst mal mich gefragt hat. Dann wäre H die Enttäuschung erspart geblieben und mir die Arschkarte. So geht es nicht.
Warum darf H denn nicht mit nach Spanien? Gibt es eine sachliche Begründung oder einfach nur ein "ich will das doch gar nicht"?
Ich hätte auch erst das Kind gefragt, zumal sowas ja meist auch erst mal aus der Hüfte geschossen wird.
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Antwort von bobfahrer am 04.08.2014, 8:38 Uhr
Die beiden Wochen überschneiden die Zeit wo er noch 8 Tage bei seiner Ma ist und der Rest geht von den zwei Wochen weg die ich Urlaub habe.
Dann hab ich erfahren das es 600€ kostet. Wenn ich ein Kind mitnehme damit ich meines nicht selber bespaßen muss dann sag ich "gib mir 200 für Futter und Eintritt" und lege nicht Sprit, Mietwagen (VW Bus da noch ein Ehepaar ohne Kinder mitgeht) und FeWo um. Das wäre bei mir dann "for free". Hab ich aber erst erfahren als mich die Mutter dann endlich mal angerufen hat. Jetzt komm ich mir so vor als ob ich denen den Urlaub mitfinanzieren soll.
Grundsätzlich muss man immer erst mit den Eltern reden. Teenies entscheiden sowas ja nicht.
Letztens hatte ich Abends gekocht da Kind Mittagsschule hatte, er aber danach noch mit zu seinem Freund ging. Kommt er um 19 Uhr heim, Essen steht auf dem Tisch - hat er dort schon warm zu Abend gegessen. Auch da hat man anzurufen und zu fragen ob er mitessen darf. Also H könnte ja kurz durchklingeln, hab ich ihm dann auch so gesagt für die Zukunft - bzw in der Vergangenheit hat er das so gemacht.
Manche denken halt nichts. Ich würde ein Kind nur mitessen lassen wenn ich das vorher geklärt habe, außer das ist eine Mehrköpfige Familie wo es eh egal ist ob einer mehr oder weniger am Tisch sitzt. Wir sind aber nur zu zweit.
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Antwort von Goldbear am 04.08.2014, 9:40 Uhr
Hallo,
deshalb war ja auch meine Frage wer da zuständig ist, da natürlich erst die Eltern oder wie in diesem Fall die Heimleitung gefragt werden muss.
Für uns wäre es kein Problem, wenn wir noch ein Kind dabei hätten und ich hatte auch an einen Zuschuss für die Verpflegung gedacht und nicht an eine Sprit- und Bungalow-Beteiligung. Heute wird sich sicher klären wer für die Erlaubnis zuständig ist.
VG
Goldbear
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Antwort von shinead am 04.08.2014, 18:47 Uhr
Und da war der Text weg, also noch mal:
Beim Mitessen sehe ich (neben den Gastgebern) auch das Kind in der Pflicht. Junior ruft mit seinen 7 schon an, wenn er bei Freunden mitessen möchte. Mein Kind kann ich erziehen. Die Eltern seiner Freunde nicht. Da gibt es nämlich tatsächlich nur einen Vater der an solche Anrufe denkt.
Ich hätte bei weitem nicht mit einem Preis von 600 Euro gerechnet. Wenn ich ein fremdes Kind mitnehme, dann gehe ich davon aus, dass es Taschengeld mit bekommt. Über Essensgeld würde ich mich freuen wenn angeboten und Spritgeld würde ich selbst angeboten ablehnen. Der Gast soll schließlich nicht meinen Urlaub finanzieren!
Ich drücke die Daumen, dass H schnell die sachlichen Gründe für die Ablehnung versteht (schon die 600 Euro sind m.E. Argument genug!)
Re: Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Heimkind
Antwort von bobfahrer am 04.08.2014, 21:53 Uhr
Er hat sogar geweint deswegen. Wer gar nichts kapiert hat war die Freundmutter. Sie sieht das nicht das sie erst mich hätte anrufen sollen.
Jetzt ist alles OK, mit seiner Ma geht es nach Mallorca. Auch supi für ihn.