Geschrieben von muffelzahn am 07.07.2015, 11:43 Uhr |
Behalten oder zurück geben?
Hallo,
ich hab bei Ebay eine neue Spieluhr gekauft, diese möchte ich verschenken.
Es handelt sich um ein Bären mit einem Mond und ein Stern vorne am Bauch. Der Stern ist zum Spieluhr aufzuziehen.
Leider wird die Schnur nicht komplett eingezogen, sondern bleibt etwa 3 cm draußen. Die Spieluhr ist innen nicht befestigt bzw der Bär nicht genügend ausgefüllt, um die Spieluhr hinten zu halten.
Ich habe nun den Verkäufer um Rückgabe gebeten, der macht mir den Vorschlag ich solle das Spielzeug behalten und er, weil es ja funktioniert, bietet er mir eine Teilrückerstattung an. Dies wäre ein Vorschlag von Ebay.
Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Schön sieht es nicht aus, wäre die Schnur nach unten, könnte ich damit leben.
Wer muss das Porto in dem Fall übernehmen?
Bild anbei
LG
Re: Behalten oder zurück geben?
Antwort von Jana287 am 07.07.2015, 12:19 Uhr
Ich nehme mal an, kein Privatverkauf?
Ganz persönlich würde ichs zurückschicken, weil wenns Dir nicht gefällt würdest Du es ja auch nicht verschenken?
Wie siehts denn in der Anzeige aus?
Wenn da die Schnur ganz drin ist, ist die Ware nicht wie beschrieben, und ich würde es zurückschicken und auch das Rückporto nicht zahlen.
Re: Behalten oder zurück geben?
Antwort von muffelzahn am 07.07.2015, 12:28 Uhr
Danke für deine Antwort.
Nein das kein Privatverkauf.
Die Schnur sollte komplett anliegen, so ist es dargestellt.
Ich hab halt keine Erfahrung mit zurück geben bei Ebay, bin zwar schon lange da tätig, war aber sonst war alles ok?
Und wie geh ich vor um nicht das Porto zu zahlen?
Re: Behalten oder zurück geben?
Antwort von Holzkohle am 07.07.2015, 14:56 Uhr
natürlich würde ich das zurück geben - Du wolltest das verschenken, es sieht doof als, der Artikel ist anders als beschrieben - also behalte ich das doch nicht??? Porto würde ich mir erstatten lassen, wenn die zickt, dann biete die Hälfte an...
Re: Behalten oder zurück geben?
Antwort von Goldbear am 07.07.2015, 22:53 Uhr
Hallo,
ein gewerblicher Verkäufer muss bei einem Defekt das Rückporto erstatten oder ein Rücksendelabel schicken. Anders ist es bei einem Widerruf, da ist in der Widerrufserklärung geregelt wer die Kosten trägt.
VG
Goldbear
Danke für eure Antworten... m.T.
Antwort von muffelzahn am 07.07.2015, 23:11 Uhr
Hab heute mittag nochmal geschrieben und das ich vom Kauf zurück treten möchte, da es in meinen Augen ein Mangel ist. Sieht ja auch doof aus.
Hab sofort Rückantwort bekommen, Geld wurde komplett zurück überwiesen und die Spieluhr kann ich behalten,da der Versand nicht lohnt .
Ich freu mich das es so super gelaufen ist, ohne Ärger usw.
LG
Irgendwie verstehe ich das nicht...
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