von FrauKrause am 28.02.2012, 17:32 Uhr |
Bei Fragen nach Gewerkschaftszugehörigkeit
darf man lügen. Allerdings, wenn es dann später herauskommt und der AG einer Kleinfirma fühlt sich "betrogen", läßt er sich einen hübschen (anderen) Grund einfallen und kündigt.
In einer Firma mit Kündigungsschutz wäre das etwas anderes. Aber auch bei großen Firmen gibt es viele Hebel, einen nicht genehmen AN herauszumobben...
Die Welt ist schlecht..
LG fk
- hat ein chef denn narrenfreiheit? - sechsfachmama 28.02.12, 13:43
- Ein Arbeitsgeber steht nicht über dem Gesetz. - Zero 28.02.12, 14:00
- Re: hat ein chef denn narrenfreiheit? - Steffi528 28.02.12, 14:08
- Klar kann er die Mitgliedschaft verbieten. - FrauKrause 28.02.12, 14:13
- Re: Klar kann er die Mitgliedschaft verbieten. - Maximum 28.02.12, 14:35
- Ja, wenn man sich seit Jahrzenten die AN-Rechte beschneiden lässt... - Steffi528 28.02.12, 14:48
- doch, das darf er durchaus !! - Christine70 28.02.12, 16:27
- Bei Fragen nach Gewerkschaftszugehörigkeit - FrauKrause 28.02.12, 17:32
- Klar kann er die Mitgliedschaft verbieten. - FrauKrause 28.02.12, 14:13
- Was man auf jedenfall darf... - bobfahrer 28.02.12, 14:37
- Re: hat ein chef denn narrenfreiheit? - Katinkasmom 28.02.12, 15:12
- Re: hat ein chef denn narrenfreiheit? - Luni2701 28.02.12, 16:47
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