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Geschrieben von Emmi77 am 04.02.2021, 13:25 Uhr

Berliner Testament

Kennst sich vielleicht hier jemand mit dem Berliner Testament in Bezug auf Immobilien in Patchworkfamilien aus? LG Emmi

 
24 Antworten:

Re: Berliner Testament

Antwort von Berlin! am 04.02.2021, 13:32 Uhr

Ja. Einen Fachanwältin für Erbrecht kennt sich da super aus!

Für solche komplexen Fragen ist dieses Forum definitiv der falsche Ort. Und wenn ihr ein rechtssicheres Testament haben wollt, dann erst recht.

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sag einmal Berlin...

Antwort von DecafLofat am 04.02.2021, 14:06 Uhr

Was denn los bei dir, dass du immer häufiger so giftige Pfeile abschiesst? Sie hat dir doch gar nix gemacht...
Das gleiche hatten wir doch neulich schon bei korya/Steuer. Da bist du auch schnell grundlos so hochgegangen. natürlich ist es vollkommen legitim, sich hier erst mal Erfahrungen als bunten Meinungsstrauss zu holen. Wie würde dir denn eine solche Antwort auf eine ganz normale Frage gefallen...?
An die Ap, ich habe zum Thema nix beizutragen, aber das an Bln wollte ich jetzt mal da lassen

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Re: Berliner Testament

Antwort von Laufente123 am 04.02.2021, 15:55 Uhr

Ja, aber das Internet erklärt das doch sehr schön.
https://www.finanztip.de/berliner-testament/


Ich würde NIE ein Berliner Testament machen.

Wer weiß was die Zukunft bringt und mein neuer Lover, den ich nach meinem Mann heirate (er ist älter als ich) ist so süß und liebevoll, dass ich ihm auch was vererben will.

Oder die Kinder machen Quatsch, einer wird drogensüchtig oder Mönch und sollte am besten enterbt werden. Das ginge dann auch nicht mehr.

Und dann die vielen Steuern, die die Erben dann zahlen müssen.... OK, der Staat braucht auch Geld.

Lies erst mal nach. Danach sollten eigentlich keine Fragen offen bleiben.

LG
Laufente

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Re: Berliner Testament

Antwort von Emmi77 am 04.02.2021, 17:18 Uhr

Danke für den link.
Ich habe mit 20 allein ein Haus gebaut und 16 Jahre mit meiner Tochter allein gelebt.
Seit letztem Jahr bin ich glücklich verheiratet. Mein Mann hat einen Sohn, der alle 14 Tage bei uns ist.
An den Eigentumsverhältnissen hat sich nichts geändert. Nur ich stehe im Grundbuch.

Ich möchte gern meinen Mann absichern, der viele km her gezogen ist und alles aufgegeben hat (Wohnrecht). Das Haus ansicht aber nur meiner (jetzt 16 jährigen) Tochter vererben.
Es geht mir halt darum, dass weder mein Mann es verkaufen muss, weil Sohn oder meine Tochter, warum auch immer, ihren Pflichtteil verlangen.... Noch dass meine Tochter ihn, warum auch immer, vor die Tür setzt.

Das sind natürlich alles worst case Fälle.... Wir leben sehr harmonisch alle 4 und es ist kaum vorstellbar. Trotzdem würde ich das gern klären. Die 21 Jahre allein und davon 16 Jahre alleinerziehend waren hart und das Haus / Grundstück alles was ich habe....
Mein Mann sieht das genauso
Tja, und da wurde uns zu einem BT geraten....

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Re: Berliner Testament

Antwort von Ellert am 04.02.2021, 17:31 Uhr

huhu

ich bin sehr selten der Ansicht von Berlin
und würde es auch anders ausdrücken aber gerade in speziellen Fällen würde ich mich rechtlich beraten lassen.
Es ist halt keine Nullachtfünfzehnlösung- oder Frage.

Meine Eltern haben auch so etwas in der Art
aber auch ohne käme ich nie im Leben auf die Idee wenn ein Elternteil verstirbt da was zu verlangen.
Mein Schwiegervater starb lange vor der Schwiegermutter
was er vererbte an meinen Mann haben wir nie gesehen
als Schwiemu starb war alles weg - dann war es halt einfach so.

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Re: sag einmal Berlin...

Antwort von Berlin! am 04.02.2021, 18:41 Uhr

Wieso giftig? Ich habe doch nur gesagt, wo sie einen wirklich zuverlässigen ratschlag bekommt.

Das war weder giftig noch ungiftig, Das war ohne jede Wertung. Sorry, wenn das anders rüberkam.

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Re: Berliner Testament

Antwort von renate48 am 04.02.2021, 18:43 Uhr

Meine Eltern hatten auch so was in der Art; haben das aber bei einem Notar gemacht und auch das Testament hinterlegt.
So hatte alles seine Ordnung und es wurde im Sinne von meinen Eltern gehandelt.
Wir waren aber auch nur 2 Geschwister.
In Deinem Fall ist es wohl etwas komplizierter und da würde ich mich auf jeden Fall von einem Notar beraten lassen.

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Re: sag einmal Berlin...

Antwort von IchiNiSan am 04.02.2021, 19:31 Uhr

Bin eher selten bis nie der Ansicht von Berlin, aber hier hat sie Recht; Erbrecht ist juristisches Hochreck und die, die erbrechtlich beraten haben nicht umsonst 8 Jahre Ausbildung plus FA Lehrgang hinter sich. Alleine schon die steuerrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten... Hier 190€ für die Erstberatung sparen zu wollen und selbst ein bisschen rumzugoogeln ist grobfahrlässig

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Re: Berliner Testament

Antwort von ohno am 04.02.2021, 21:02 Uhr

Hallo!

Lass Dich bitte von einem Notar beraten, der Euch dann selbstverständlich auch nach Eurem Gespräch eine auf Euch zugeschnittene Urkunde entwerfen wird. Wenn Du vorher zu einem RA für Erbrecht gehst, bezahlst Du 2 x. Das muss ja nicht sein. Außer, der RA für ErbR ist auch gleichzeitig Notar.

Ich vermute, es könnte auf einen Erbvertrag hinauslaufen. Denn bei einem Berliner Testament gibt es nur ein ganz einfaches Konstrukt. Die Eheute setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein. Schlusserbe nach dem Längstlebenden werden die Kinder zu soundsoviel Anteilen. Meist noch eine Regelung zum Pflichtteilsanspruch der Kinder zum Erstversterbenden, das wars. Alles, was darüber hinaus geregelt wird, wie zb ein Vermächtnis, wenn Du zuerst stirbst (Haus auf Tochter, Wohnrecht) , kann man noch regeln, nennt sich dann aber nicht mehr Berliner Testament, sondern gemeinschaftliches Testament.

Ich möchte Dir aber nur schonmal folgendes zu Bedenken geben. Wenn Du Deiner Tochter das Haus und Deinem Ehemann ein Wohnrecht vermachst, hat Deine Tochter bis zur alleinigen Nutzung der Immobilie mit ihrer eigenen Familie nur Kosten. Geht was kaputt, Heizung, Dach, Modernisierungen - hat ja der Eigentümer zu tragen. Ebenfalls die Versicherungen rund ums Haus. Und je nachdem, wie alt Dein Mann ist, könnte sich das ja über Jahre ziehen. Sie kann die Immobilie weder vermieten noch ohne seine Zustimmung belasten, wenn sie finanzielle Mittel benötigt und er, warum auch immer, nicht mitwirken will. Egal warum, er kann ja krank werden, geschäftsunfähig, dann steht die Tochter möglicherweise blöd da. Auch wenn jetzt alles in Butter ist, Menschen ändern sich, ohne das man es beeinflussen kann. Und wenn man seinen Nachlass regelt, dann mit aller Konsequenz und Ausschluss aller Eventualitäten.

Und noch etwas. Wird die Tochter Alleinerbin des Hauses und stirbt nach Dir, also vor Deinem Mann, und ist selbst unverheiratet und/oder kinderlos, erbt ihr Vater. Dh Dein Mann lebt dann im Haus Deines Expartners... Oder den Erben der Enkel, das sind ja dann auch ganz andere Konstellationen für Deinen Mann.

Es gibt wirklich viele Punkte, die zu beachten sind, mit einem einfachen Testament ist es für Deinen letzten Willen leider nicht getan, da er ganz individuell ist.

Viele Grüße ohno

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Re: Berliner Testament

Antwort von IchiNiSan am 04.02.2021, 21:33 Uhr

„Lass dich bitte von einem Notar beraten“ es soll schon vorgekommen sein, dass ein Notar der ihm eigentlich obliegenden Beratungspflicht nicht so nachgekommen ist, wie er sollte, insbesondere wenn es um fremde Rechtsmaterie, also Steuerrecht geht, insofern sollte man sich überlegen, ob man nicht am falschen Ende spart.

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Re: Berliner Testament

Antwort von Laufente123 am 04.02.2021, 21:51 Uhr

Ich bin so ein Typ, der sich erst Wochen lang vorher einliest und dann erst zum RA oder Notat geht. Man kann bessere fragen stellen und hat seltener den Fall, dass man kaum eine Stunde raus aus dem Büro ist und denkt "Mein Gott, das und das hätte ich noch klären sollen".

Ich verstehe aber noch nicht was Dein Ziel ist

Du hast ein Haus
Das Haus gehört Dir
Du hast eine Tochter
Du hast einen Mann
Dieser Mann hat einen Sohn, der nicht mit Dir verwandt ist (auch nicht von Dir adoptiert)
Deine Tochter wurde ebenso nicht vom Mann adoptiert.
Wenn du tot bist, soll Dein Mann lebenslang im Haus wohnen dürfen (WOZU? Ist doch für einen zu groß - macht für mich nur Sinn solange ein Kind noch zu Hause bzw. unter 25 oder unter 22 ist, aber ok - würde er zuerst sterben bleibt ihr dann auch biss ihr 100 seid?).
Wer soll die Instandhaltung zahlen?
Wenn auch dein Mann tot ist - WER soll dann erben? nur die Tochter oder auch sein Sohn?

Was will dein Mann?
Es würde helfen (dem Notar oder dem RA), wenn Du solche Listen machst wie oben.
Erst einmal die Tatsachen.

Dann natürlich ein paar Szenarien beschreiben.
a) du Stirbst, Mann überlebt, Tochter stirbt, ihr Vater/Mann/Kind beerbt Tochter -> wer soll das Haus dann nutzen? auch wenn Dein mann schon 70?
b) ... weitere Szenarien

ich denke, dann versteht der Notar dich besser.

LG
Laufente

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Re: Berliner Testament

Antwort von ohno am 04.02.2021, 22:03 Uhr

Gut, das es nicht nur den einen gibt.

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Re: Berliner Testament

Antwort von pauline-maus am 04.02.2021, 22:41 Uhr

Gefährliches Halbwissen aus verschiedenen Ebenen hier kann böse enden .
Daher rate ich auch zu fachkundiger Beratung im real life....so wie es "Berlin " huestel , auch schon meinte

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Re: Berliner Testament

Antwort von Anna3Mama am 05.02.2021, 7:22 Uhr

Was will denn Deine Tochter?

Ihr seid 16 Jahre eine Einheit gewesen. Der Freund/Mann ist doch relativ "frisch", nicht böse gemeint, aber wer weiss ob das in fünf Jahren noch alles so rosig ist.

Solltest Du vor dem Mann sterben, ist er doch erst mal allein. Braucht er dann ein ganzes Haus?
Deine Tochter hingegen kommt dann langsam in das Alter, wo sie selbst eine Familie gründen möchte. Sicher wäre sie sehr froh, dann schon mit einem geerbten Haus starten kann, wenn sie schon keine Mutter und ggf auch sonst keinen familiären Halt mehr hat.

Berliner Modell heisst ja dem Lebenspartner, also Deinen Mann als Alleinerben einzusetzen. Nicht Deine Tochter... Wenn Du sie als Haupterben einsetzen möchtest, dann trifft der Begriff ja nicht mehr zu.

Berliner Modell und Lebenslanges Wohnrecht sind für mich zwei Dinge, die man vielleicht macht nach 50 Jahren Ehe zur Absicherung der letzten 10 Lebensjahre des Partners.
In Eurem Fall würde ich das so niemals machen.

Dein einziges Kind hätte die Verantwortung/alle Pflichten, die Eigentum so mit sich bringt aber keinen Nutzen und das für eine Ewigkeit. Dein Partner könnte neu heiraten, dort mit einer neuen Familie wohnen usw und Deine Tochter ist der "Depp". Was bringt einem ein Haus, das man weder bewohnen noch verkaufen kann, außer dass der Unterhalt teuer ist?

Ich als Tochter würde Dir das sehr übel nehmen.

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Re: Berliner Testament

Antwort von Trini am 05.02.2021, 7:38 Uhr

Ich finde es sehr gut, dass du die darüber Gedanken machst und ich finde es auch geeignet, hier im Forum Gedanken zu sammeln, bevor man zum Notar geht.

Eine frühere Chorkollegin war nach dem Tod ihres Freundes von heute auf morgen obdachlos. Er hatte sie gar nicht abgesichert.

Die Mutter einer Freundin hatte ebenfalls kein Testament. So erbten ihr Vater und die beiden Töchter " gesetzlich". Allerdings haben die Töchter freiwillig verzichtet und dem Vater so das Haus (das der Mutter allein gehört hatte) erhalten.

Für uns (Ramafamilie) ist momentan auch nur das Berliner Testament vorstellbar. Andernfalls müsste das Haus verkauft werden (wobei es noch eine gegenseitige RLV gibt, aus der man die Kinder auszahlen könnte.).

Wir hatten tatsächlich auch schon den Fall, dass der überlebende Partner das Erbe durchgebracht hat und die Nacherben doof da standen.

Alles hat Vor- und Nachteile.
Ihr müsst ja auch noch darüber nachdenken, wie man das Eigentum im Fall des Todes des Kindes schützt. Sie muss also einbezogen werden.

Trini

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DANKE für den vielfältigen Input

Antwort von Emmi77 am 05.02.2021, 8:13 Uhr

Vielen lieben Dank! Genau diese Sichtweisen von außen habe ich gebraucht.

Wir waren beim Anwalt. Kurz vor der Eheschließung im letzten Jahr, um uns wegen eines eventuellen Ehevertrages beraten zu lassen. Dieser, und wir halten ihn grds für sehr kompetent, hat uns für unsere Situation das Berliner Testament empfohlen. Es klang für uns in diesem Moment sehr plausibel und wir waren dazu entschlossen das nach der Hochzeit zeitnah zu erledigen .. Kurz nach unserer Hochzeit, im Juli, verstarb plötzlich meine Mutter und wir hatten viele andere Sorgen. Und jetzt, wo für dieses Thema wieder etwas Luft ist, fühlte es sich eben nicht mehr so stimmig an... Und eure Antworten haben mich und meinen Mann darin bestätigt, nochmal genau darüber nachzudenken. Danke!

Ich bin 44 Jahre alt und habe im Laufe der Zeit ziemlich viel Mist erlebt, was Beziehung anging. Ich habe mich und meine Tochter immer selber versorgt, beschützt und uns etwas aufgebaut. Ganz aus eigener Kraft und es war oft mit vielen Entbehrungen verbunden. Ich bin mit meinem Mann wahnsinnig glücklich, sonst hätte ich NIE geheiratet. Und natürlich wünsche ich mir, dass alles so bleibt und möchte ihn nicht benachteiligen. Gerade weil er sich sehr einbringt und das erste Mal jemand an meiner Seite ist, der wirklich für uns da ist. Aber ich bin halt nicht mehr 20 und blauäugig . Und vorsichtig.....

Er steht übrigens was das angeht 100 % hinter mir und versteht meine Bedenken.
Ich habe (und werde) jeden Cent in das Haus gesteckt. Überspitzt gesagt. Meine Tochter ist die einzige Familie, die ich bis vor kurzem hatte und das Haus wird das einzige sein, was ich ihr hinterlassen kann.
Ich danke euch sehr. Wenn es um meine eigene Situation geht, habe ich nicht selten einen Knoten im Kopf

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Re: Berliner Testament

Antwort von bellis123 am 05.02.2021, 8:28 Uhr

Mach das nicht. Wenn sich deine Tochter und dein Mann nach deinem Ableben zerstreiten, ist deine Tochter die Dumme die ausziehen muss und das Haus trotzdem für ihn instant halten muss. Und wovon soll sie das bezahlen wenn ihr Vermögen in Beton fest gebunden ist.

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Re: Berliner Testament

Antwort von Mehtab am 05.02.2021, 9:34 Uhr

Emmi, denk darüber nach, ob für deinen Mann auch ein Wohn- oder Nießbrauchsrecht reichen würde. Natürlich müsste dann auch geregelt werden, wer die für das Haus anfallenden Kosten trägt. Das Haus könnte dann deine Tochter erben oder auch schon früher übereignet bekommen, natürlich nur nachdem du dir das Nießbrauchsrecht gesichert hast.

Das ist jetzt nur so ein Gedanke und soll keine juristische Beratung ersetzen.

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Re: Berliner Testament

Antwort von Mehtab am 05.02.2021, 9:47 Uhr

Da stimme ich dir zu. Viele Notare haben nur ihre Standardtexte. Oft steht da sogar drin, dass sie überhaupt keine steuerrechtliche Beratung durchführen. Hier sichert sich nur der Notar ab. Was dann passiert müssen die Betroffenen ausbaden.

Abgesehen davon, dass das Erbrecht nicht nur eine komplexe Materie ist, sondern jeder Fall anders ist. Letztendlich muss Emmi abwägen, was sie ihrer Tochter und was ihrem Mann geben möchte.

Ohno: Vielleicht könntest du Emmi ja einen Tipp für einen guten Notar geben. Ich könnte es ehrlich gesagt nicht, weil ich bisher immer nur negative Erfahrungen mit Notaren gemacht habe, die, wie es meine frühere Nachbarin immer ausdrückte, eine Lizenz zum Gelddrucken haben, und das interessiert sie am meisten.

Ich bin auch nie vom Notar selbst beraten worden. Da war immer ein Angestellter, der irgendeinen Schwachsinn daherlaberte und alles versaute. Als mein Mann und ich dann beim Notar waren wegen der Vertragsunterzeichnung, stellte sich heraus, dass alles was uns sein Supertalent vorher erzählt hatte, komplett falsch war. Eigentlich hätten wir dann wieder gehen, ihn einen ganz neuen Vertrag aufsetzen lassen und später noch einmal kommen sollen. Leider haben wir das nicht getan. Wir hatten uns beide extra für den Notartermin freigenommen. Jetzt haben wir halt einen nicht passenden, total versauten Ehevertrag, für den wir viel Geld bezahlt haben. Damals ging es gerade auch um steuerrechtliche Dinge. Die Aussagen des Angestellten waren alle ganz falsch, so dass er den Vertrag so gestalten konnte, wie er es wollte, und nicht wie wir es gewollt hatten. Ich kann vom Notar nur abraten.

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Du kannst es deiner Tochter vererben udn ihm aber Wohnrecht bis zum Tod (oder

Antwort von Leewja am 05.02.2021, 12:43 Uhr

bis er eben nicht mehr will) einräumen. Nießbrauchsrecht.

Aber ich glaube auch, dass Du da bei einer entsprechenden Anwältin gut aufgehoben bist.

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oder 0-8-15 macht

Antwort von Benedikte am 05.02.2021, 12:58 Uhr

ich war Referendarin in einem Anwaltsnotariat und gelegentlich sagte der Anwaltsnotar: "Ich geh kurz grunzen". Dann holte er seine Robe, verschwand ins Notarzimmer und "grunzte". Er sagte, die Leute säßen immer irgendwie eingeschüchtert vor ihm und würden nie etwas fragen- weswegen er den vorzulesenden Text "heruntergrunzte". Und sie dann unterschreiben ließ.

Und ich habe 2010 beim Kauf einer Wohnung die Notarin verblüfft als ich eine kleine Rückfrage hatte. Die Gesellschaftsform des Verkäufers hatte sich geändert und es ging um die Richtigkeit des Grundbuchs, Verzögerungen bei Eintragungen weil eben die Umfirmierungen berücksichtigt werden mussten. Kleinigkeit. Und die sagte auch, ich sei die Erste- und sie hatte lange Praxis- die mal nachfragt.

Irgendjemand muss dem Notar auch genau sagen, was sie will-und zwar sie selber. KLar formulieren, was Ziel ist und was Situation und wie die Verhältnisse. Gerde der ERSTKONTAKT zu einem Anwalt, Notar oder was weiss ich, muß gut vorbereitet werden. Wenn ich was habe, würde ich auch erst mal herumfragen- auch hier-und dann zum Fachmann. Wenns ans eingemachte geht. Eine Beratung ist umso besser, je besser man dem Fachmann sein Anliegen vortragen kann. Dass er keine 100 Fragen mehr stellen braucht.

Denn auch da ist die Gebührenordnung unerbittlich- es geht nach dem Wert, nicht nach der aufgewendeten Zeit. Von daher- immer gut vorbereiten und dann auch schauen, wer wozu Fachexpertise hat.

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Re: Berliner Testament

Antwort von Ally79 am 05.02.2021, 13:37 Uhr

Ich finde die Situation auch schwierig. Wie ist denn das Haus aufgebaut? Kann deine Tochter dort mit Familie leben und dein Mann auch, ohne dass man als eine Familie lebt?
D.h. ist ein 2-Familienhaus möglich nach Umbau? Mir würde sonst Privatsphäre fehlen.
Was passiert, wenn dein Mann noch mal eine neue Partnerin hat? Muss deine Tochter diese dann in "ihrem" Haus akzeptieren? Oder sogar mit ihr zusammen leben?
Ich glaube das würde ich als Tochter nicht wollen.
Muss deine Tochter im Zweifelsfall warten bis dein Mann stirbt um selber mit Familie bewohnen zu können?
Das würde ich alles abwägen. Aber ein Berliner Testament ist das, was du möchtest definitiv nicht.

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@mehtab

Antwort von ohno am 05.02.2021, 16:23 Uhr

Offensichtlich bist Du nicht die einzige, das tut mir leid, wirklich.

Ich kann eben nur von meinem Büro sprechen, und da weiß ich, dass sowas nicht passiert. Wir sind Fachpersonal, wir erzählen den Mandanten keinen Mist, und jeder Standard wird individuell angepasst, und das ist sehr oft erforderlich.

Ich habe letztens irgendwo gelesen, dass eine Familie nach dem Tod des Onkels/Bruders vom Nachlassgericht das Eröffnungsprotokoll von dessen handschriftlichem Testament erhalten hat. Der Knaller: Es war unterschriftsbeglaubigt von einem Notar, dem als Dienstleister hätte auffallen müssen, dass der Inhalt des Testaments kaum umsetzbar ist. Tatsächlich würde es sowas bei uns nicht geben. Meine Chefs, ich weiß, das hört sich blöd an, ist aber so, hinterfragen immer alles, geben ganz andere Lösungsvorschläge, sind absolut kundenorientiert, passen Entwürfe immer wieder an, auch bei Beurkundungen ist ausreichend Zeit, um selbst fertige Vertragswerke nochmal umzuwerfen und anzupassen. Ich bin dort jetzt seit 10 Jahren, und kann das mit voller Überzeugung behaupten. Und ich glaube, ich muss jetzt einfach von meinem anscheinenden Irrglauben weggkommen, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist und das als gegeben hinnehmen.

Muss aber dazu sagen, dass wir breit aufgestellt sind, wir haben Steuerfachleute, Fachanwälte und Insolvenzverwalter, Wirtschaftsprüfer und Sozialrechtler. Ein großer Vorteil geballter Kompetenz für unsere Mandanten, im Gegensatz zu Wald- und Wiesennotaren, die von Dienstleistungen nicht viel halten.

Und ich habe genau das Gegenteil in meiner beruflichen Praxis: Wenn wir Aufträge für Auseinandersetzungsverträge oder Eheverträge oder Testamente von "nur" Fachanwälten für Erbrecht oder Familienrecht bekommen, wird oft nur angegeben: Herr/Frau xy wollen dieses und jenes, macht mal. Eine Aufklärung hat kaum stattgefunden, aber die Mandanten haben eine satte Rechnung erhalten. DAS finde ich sch...., denn meine Chefs fangen mit den Leuten dann nochmal von vorne an.

Aber so macht man halt die unterschiedlichsten Erfahrungen.

VG ohno

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Re: Berliner Testament ist in den

Antwort von Okypete am 05.02.2021, 17:42 Uhr

meisten Fällen das dümmst was man machen kann....ich kann auch nciht verstehen wie man sich heir rat suchen kann lieber mal bischen was investieren in die bEratung und in wasserdichte Verträge

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