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Geschrieben von Pamo am 16.12.2022, 16:34 Uhr

Betreuung einer älteren Person

Als jemand, der im Sozialamt genau diese Fälle bearbeitet hat:

Auch Geldgeschenke in bar können und müssen bis 10 Jahre zurück gefordert werden, wenn die Schenkerin so arm wird, dass sie staatliche Leistungen beantragt, um die Heimkosten zu decken.

Eigentlich auch völlig logisch. Verschenken muss man sich leisten können. Aber tatsächlich passiert es nicht selten, dass kurz vorher Heimanmeldung ein Haus überschrieben wird, hohe Barsummen verschwinden etc.

Wenn das Geld nicht zurück gegeben wird, dann läuft es darauf hinaus, dass der Steuerzahler über die Sozialhilfe für den Heimaufenthalt einer Person bezahlt, die noch einige Jahre selber hätte zahlen können. Finde ich nicht nett, bspw. der alleinerziehenden Mutter oder dir oder mir gegenüber, die wir das über unsere Steuerabgaben mitfinanzieren müssen.

Sieh dich bitte vor den Ratschlägen dieser Anwältin vor. Nicht nur verstößt das gegen das Gesetz, sondern es ist auch noch unmoralisch.

 
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