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Geschrieben von Erzangie am 26.08.2012, 13:55 Uhr

Betriebsarzt Schweigepflicht ?

Wenn die Befunde für das Heim offen lesbar waren, hat er die Schweigepflicht verletzt. Er darf und muss lediglich Auskunft darüber erteilen, ob du deine Tätigkeit ausüben darfst oder ob das Heim besondere Schutzmaßnahmen für dich ergreifen muss. Selbst wenn du Alkoholsüchtig wärst, aber das keine Rolle bei der Ausübung deiner Tätigkeit spielt (Führen von Maschinen wäre z.B. nicht möglich, Küchenarbeit oder Telefondienst aber schon) darf er das nicht ohne deine Einwilligung sagen.

https://www.datenschutzzentrum.de/material/themen/gesund/gsarbeit.htm

 
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