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von jamelek  am 14.07.2012, 13:49 Uhr

Bräuchte bitte mal eine rechtliche Auskunft

Hallo!

Erstmal kleine Vorgeschichte. Bereits vor längerer Zeit wurde mein Auto von einem Supermarktparkplatz abgeschleppt, wo ich unberechtigter Weise ziemlich lange geparkt hatte.

Mein Wagen war ein paar Straßen weiter versetzt worden. Kostenpunkt knapp 200 EUR. Da Privatparkplatz handelte es sich hier auch um ein privates Abschleppunternehmen, welches durch den Supermarkt beauftragt war.

O.K., hab nicht gleich freiwillig gezahlt, hab mich im Internet schlau gemacht, da ist solch ein Fall nicht ganz eindeutig. Insofern forderte ich das Abschleppunternehmen damit auf, mir erstmal eine Vertragskopie der Beauftragung durch den Supermarkt zu senden. Sprich, einen nachweis, dass sie überhaupt berechtigt waren, dort abzuschleppen.

Danach hörte ich 1 1/2 Jahre nichts von denen. Mittlerweile gab es wohl einige neue Urteile ähnlich liegender Fälle und ohne weitere Nachricht an mich beauftragte das Abschleppunternehmen einen REchtsanwalt, der dann auch gleich Klage einreichte. Ich wurde sozusagen durcs Gericht informiert, dass der Fall neu aufgerollt wurde.

Über das Gericht bekam ich dann auch endlich, den NAchweis, dass die Supermarktkette das Abschleppunternehmen also wirklich beauftragt hatte.

Kurz und gut, ich musste dann letztendlich zahlen. Im Nachheinein, kam dann noch eine KOstenteilung der Gerichtskosten, die die Gegenpartei schon ausgelegt hatte. Daher musste ich die 34,50 EUR zzgl. 5 % über Basiszinssatz an die GEgenpartei überweisen.

Das habe ich fristgemäß am 11.06.2012 erledigt. Für die Zinsen habe ich extra einen taggenauen Basiszinsrechner im Internet bemüht und auf die in einem ehemaligen Schreiben des Gegenanwaltes angegebenen Bankverbindung angewiesen.

Ich habe das Geld also inkl. Aktenzeichen an den RA überwiesen. -auch mittlerweile kontroliert, Geld ist wirklich raus und nicht zurückgekommen.

Heute kommt ein Schreiben des Abschleppunternehmes, dass ich nicht gezahlt hätte und sie werdn jetzt sofort einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangseintreibung beauftragen.

1. Frage, hätte ich direkt an das Abschleppunternehmen zahlen müsssen?

2. Kann ich sicher gehen, dass mit dem Geldeingang beim RA eine Schuldbefreiung eingetreten ist?

Wenn dem so ist, würde ich ja glatt regungslos warten, bis der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und ihm dann die Zahlung nachweisen.

Ich hatte ja doch immense Mehrkosten, weil das Unternehmen mir nicht einfach so den Nachweis erbrachte. Sollen die doch auch mal einen Gerichtsvollzieher umsonst bezahlen, wenn der RA seine Buchhaltung nicht im Griff hat, bzw. seine eigenen Mandanten beschupst.

Also, wiedr hinsetzten und mühselige Schreiben aufsetzen, um die Sachlage zu erklären oder Hände in den Schoß legen und entspannt abwarten?

LG jamelek

 
22 Antworten:

Re: Bräuchte bitte mal eine rechtliche Auskunft

Antwort von Bloodymary308 am 14.07.2012, 14:11 Uhr

Ich würde den Auszug der Überweisung an den RA einfach kommentarlos mit Sendebestätigung an das Abschleppunternehmen durchfaxen.

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Re: Bräuchte bitte mal eine rechtliche Auskunft

Antwort von Katinkasmom am 14.07.2012, 14:15 Uhr

An wen Du hättest bezahlen sollen wird sehr wahrscheinlich im Schreiben vom Anwalt stehen (ich denke eigentlich, Abschleppkosten an den Abschlepper; Gerichtskosten an den Anwalt).
davon wird dann vermutlich abhängen, ob Du bei denen jetzt schuldenfrei bist oder nicht.

wie wär´s denn mit am Montag mal anrufen, vielleicht kann man das ganze so aus der Welt schaffen?
Bringt´s Dir Deine Mehrkosten wieder rein, wenn der GV bei Dir umsonst auftaucht? (die Du Dir vermutlich auch mit Telefonaten hättest sparen können...)

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Re: Bräuchte bitte mal eine rechtliche Auskunft

Antwort von Tippel33 am 14.07.2012, 14:53 Uhr

Hast Du sonst Langeweile? Ich meine, man kann sich ja auch mehr Streß und Mühe machen als nötig......

DU hast UNBERECHTIGT lange auf diesem Supermarktplatz gestanden und bist abgeschleppt worden. Shit happens, deine Schuld ......überweisen, als Lehrgeld abtun, feddisch. Warum muss man so einen Aufwand betreiben, wenn man doch selbst den Fehler begangen hat?
Nö, da muss man erst wichtige Schreiben aufsetzen, die Zahlung verweigern bzw. herauszögern wollen....schlussendlich noch eine Klage erhoben werden, mit dem Ergebnis, das jetzt noch mehr zahlen konntest. Warum macht man so was nur, wenn man doch weiß, das man im Unrecht ist? Begreife ich nicht.....

Warum würdest Du jetzt erst den Gerichtsvollzieher antanzen lassen wollen, um ihm dann den Beleg unter die Nase zu reiben? Was gibt Dir das denn?? Wie verbittert muss man denn sein, wenn einem so etwas Genugtuung und Freude bereitet?

Ich würde dort einfach anrufen, Sachlage schildern, feddisch.

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Re: Bräuchte bitte mal eine rechtliche Auskunft

Antwort von Tippel33 am 14.07.2012, 14:57 Uhr

Ach soo....ich an deiner Stelle würde nun mal deine Schufa checken....wenn Du Pech hast, hast Du durch diese ( unnötige ) Aktion jetzt einen Eintrag.....dann herzlichen Glückwunsch!

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Puh....

Antwort von bobfahrer am 14.07.2012, 16:02 Uhr

Oje, du bist aber auch kompliziert und machst da ein rießen Fass auf, Ok das mit dem Auftrag seh ich ja noch ein weil man wissen will wer letzten Endes der Auftraggeber war, aber warum fährst du dann nicht ins Büro des Abschleppers und klärst das vor Ort und zahlst dann einfach deine Schulden? Und dann das geschiss mit dem Basizinsrechner und überweisen an den RA , also das find ich alles schon sehr grenzwertig.
Rechtsverbindliche Auskünfte wirst du hier eh nicht bekommen.

Jetzt reiß das Ruder rum - ruf beim Abschlepper an das du an den RA gezahlt hast und das klären wirst warum der noch nicht überwiesen hat. Zudem solltest du es der Menschheit und auch dir in Zukunft etwas leichter machen wie ich finde.

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Re: Puh....

Antwort von Fru am 14.07.2012, 16:08 Uhr

Ich find das Theater auch mehr als unnötig, irgendwie bin ich eher so ein Mensch, der so eine Kacke erledigt haben will und wenn Du es noch dazu selbst verbockt hast, dann sieh doch zu, das Du es abhaken kannst..

Ich verstehs nicht...

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Re: Puh....

Antwort von michalinchen am 14.07.2012, 16:30 Uhr

Dann sind dann auch die Nachbarn die man sich unbedingt wünscht, oder die Kollegen, oder Geschwister.

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Re: Puh....

Antwort von kati1976 am 14.07.2012, 16:51 Uhr

anrufen und klären das du das geld bezahlt hast

wer was falsch macht und abgeschleppt wird muss nun mal die strafe zahlen

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Ähh, Tippel

Antwort von jamelek am 14.07.2012, 19:47 Uhr

Du zahlst alles, wozu dich fremde auffordern, ganz ohne Nachweis, dass sie eine Berechtigung dazu haben?

Ich wollte keinen Rechtsstreit, sondern lediglich einen Nachweis über die Rechtsmäßigkeit der Forderung.

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Richtigstellung

Antwort von jamelek am 14.07.2012, 19:54 Uhr

Ich habe nicht aus böser Absicht an den RA überwiesen, sondern weil ich dachte, es sollte zu ihm.

Es gibt über die Gerichtskosten kein Schreiben vom RA. Lediglich das Urteil vom Gericht, wo drin stet, dass ich das Geld an die Klägerin zahlen soll. Und die Klägerin ist eben durch den RA vertreten.

Und eine Klage und und und, wollte ich auch nicht. Sondern lediglich den Nachweis, dass das Abschleppunternehmen dazu berechtigt war vom Supermarktparkplatz abzuschleppen.

Und, ja es gibt solch böse Firmen, die sowas ohne Beauftragung tätigen um Kohle zu machen. Und die Geschäftsführerin des Supermarktes hatte auf meine Nachfrage abgestritten, das Unternehmen beauftragt zu haben. -wahrscheinlich hat sie es wirklich nicht besser gewußt und die Beauftragung erfolgte durch höhere Ebenen.

Und zum Schluss, ich empfinde mich als einen äußerst Harmoniesüchtigen Menschen und meine Nachbarn mögen mich auch sehr.

Jamelek

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Michalinchen

Antwort von jamelek am 14.07.2012, 19:56 Uhr

Im Gegensatz zu dir beleidige ich hier im Forum keine mir unbekannten Menschen. Denn ich empfinde dein Posting als ziemlich verletztend an meiner Person.

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Re: Bräuchte bitte mal eine rechtliche Auskunft

Antwort von shinead am 14.07.2012, 21:53 Uhr

Montag erst einmal mit dem Abschleppunternehmen telefonieren und die Sachlage erklären.

Stelle denen auf jeden Fall die Überweisung zur Verfügung (ggf. hinfahren).

Normalerweise ist es ja tatsächlich so, dass im Falle des Falles die Zahlung beim RA eine schuldbefreiende Wirkung hat, da dieser die Zahlung entsprechend weiterleitet.
War aus dem Schreiben damals erkennbar, dass die Zahlungen auf verschiedene Konten sollten?

Selbst wenn die Überweisung an den RA falsch war, hätte der RA normalerweise die Zahlung an seinen Mandanten weitergeleitet.

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Also...

Antwort von hgmeier am 15.07.2012, 11:13 Uhr

Die Kosten des Abschleppunternehmens hätte ich an deiner Stelle nicht gezahlt. Deren Anspruchsgegener ist einzig und allein der Supermarkt. Dieser wiederum hätte diese Kosten dann bei dir geltend machen können.

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unabhängig davon ob dein verhalten ok war

Antwort von krümel und murmel am 15.07.2012, 11:33 Uhr

ich habe neulich mit einem abschleppunternehmen telefoniert weil auf unserem privat parkplatz immer fremde parken.
die sagten mir auch das wir das bezahlen müssen und uns das dann vom falschparker wiederholen können.
und wenn ich jedes auto was da parkt abschleppen lassen würde und dies vorauslegen müsste, dann wäre ich schon arm. daher verstehe ich auch nicht warum du das direkt an das abschleppunternehmen zahlen musstest

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Re: unabhängig davon ob dein verhalten ok war

Antwort von bobfahrer am 15.07.2012, 11:44 Uhr

Ich meine das auf jedem Supermarktparkplatz ein Schild steht "Privatparkplatz, Fremdparker werden abgeschleppt" oder "Parken nur während der Einkaufszeit" usw.... somit sichert sich der Betreiber ab und der Abschlepper darf eben doch die Rechnung an den Abgeschleppten stellen. Wenn der Fillialleiter jeden Abend als letzter wegfährt und Morgens als erster kommt und über Tage hinweg ein Auto auf dem Parkplatz steht dann ist das eben nicht "Parken während des Einkaufes"...
Ich denke halt immer wenn das jeder machen würde währen für die Kunden keine Parkülätze mehr da, und das ärgert euch dann doch auch wieder !°

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Re: unabhängig davon ob dein verhalten ok war

Antwort von hgmeier am 15.07.2012, 11:51 Uhr

Nein, darf er nicht. Auftraggeber war der Eigner der Parkfläche. Dieser ist dann auch der Anspruchsgegner des Abschleppers.

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Re: unabhängig davon ob dein verhalten ok war

Antwort von bobfahrer am 15.07.2012, 12:08 Uhr

Also wenn ich einen Bertrieb hätte für den ich Parkplätze für meine Kunden zur Verfügung stellen MUSS, auch Behindertengerechte und diese Parklfläche auch teuer bezahlen müsste würd ich mir das auch nicht gefallen lassen das irgendwelche Leute meinen sie könnten ihr Winterauto da Wochenlang parken. Die würd ich auch abschleppen lassen und ganz sicher würd ich die kosten nicht übernehmen. Schild ist ja bei jedem dran das man mit abschleppen rechnen muss. Ich kennen den Fall als ich früher in einer Autovermietung gejobbt habe, die Parkplätze waren eben für die Mietwägen und die werden auch mal Nachts von den Kunden abgestellt. Und nicht für irgendwelche Leute die zu faul oder zu dumm sind sich nen Parkplatz zu suchen auf dem sie umsonst oder eben "berechtigt" parken können.

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Re: unabhängig davon ob dein verhalten ok war

Antwort von hgmeier am 15.07.2012, 12:11 Uhr

Sie müssen ja nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Sie können diese ja beim Verursacher einfordern. Dennoch bleibt es so, daß der Anspruchsgegner des Abschleppers der Supermarkt ist und der Autobesitzer der Anspruchsgegner des Supermarkts.

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Re: unabhängig davon ob dein verhalten ok war

Antwort von bobfahrer am 15.07.2012, 12:14 Uhr

Des is mir wurscht.

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unser abschleppunternehmen müsste ich bezahlen

Antwort von krümel und murmel am 15.07.2012, 13:06 Uhr

ich bin der "auftraggeber" und könnte mir von dem falschparker das geld wiederholen.
aber da ich das abschleppunternehmen anrufe MUSS ich erstmal zahlen. ich wollte es auch nicht glauben aber abschleppunternehmen sowie polizei haben das bestätigt.

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Das wird unterschiedlich gehandhabt

Antwort von Schräubchen am 15.07.2012, 13:43 Uhr

Hängt glaube ich damit zusammen, ob man als Privatperson ein Abschleppunternehmen beauftragt oder ob das Auto von öffentlichen Plätzen abgeschleppt wird.

Wenn ich privat ein Auto abschleppen lasse - weil es z.B. meine Einfahrt zustellt - zahle ich das erstmal selbst. Die Kosten muss ich mir vom Verursacher holen. Sollte das jemand wie Jamelek sein, habe ich mit dieser Aktion vermutlich zwei Jahre Spaß!!

Wird man von einem öffentlichen Platz abgeschleppt, bekommt man sein Auto nur gegen Zahlung wieder.

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Re: Bräuchte bitte mal eine rechtliche Auskunft

Antwort von maleja am 16.07.2012, 8:05 Uhr

Also ich kann Dich verstehen. Und es ist ja auch nicht so, dass Du Deine Strafe nicht bezahlen wolltest. Deshalb verstehe ich so manches Posting hier nun ganz und gar nicht. (Es wird immer ganz groß "FAKE-NICHT ZAHLEN!" geschrien, wenn es um dubiose Emails geht. Aber dass das hier auch ein Fake hätte sein können, daran glaubt irgendwie niemand...

Naja, seis drum. Ich verstehe sogar Deinen Wunsch, den Gerichtsvollzieher hier antanzen zu lassen. Aber trotzdem, schon alleien Dir zu Liebe würde ich das ganze so schnell wie möglich klären. Das kann ja jetzt nur ein versehen sein. Wahrscheinlich Deines, weil Du an den falschen Adressaten überwiesen hast. Hol Dir das Geld vom RA wieder und überweise an den, der es nun letztendlich kriegen soll. Aklso, entweder Supermarkt oder Abschlepper.

Gruß Silvia

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