von jamelek am 06.10.2011, 13:41 Uhr |
Brauch mal Hilfe private Krankenversicherung
Und zwar sitz ich hier vor bei der privaten Krankenversicherung eingereichten Arztrechnungen.
Die private Krankenversicherung hat aber nur einen Teilbetrag erstattet, da der Doc (HNO) teilweise den 3,5 fachen Faktor angesetzt hat.
Falls es von Bedeutung ist, es handelt sich hier um Messungen im Ohr (otoaukustischer Emissionen(Bilerterales Procedere)
Muss der Doc in solch einem Fall den Patienten nicht darauf hinweisen, dass es sich hier um Eigenleistung handelt? Dies ist hier definitiv nicht passiert.
LG Jamelek
Re: Brauch mal Hilfe private Krankenversicherung
Antwort von DecafLofat am 06.10.2011, 14:12 Uhr
wieso eigenleistung, es gibt auch PKVen die nicht nur erst mal den niedrigeren faktor bei der erstattung ansetztn sondern da wird in der leistungsabteilung auch mit augenmaß auf die rechnungen geschaut und ggf gleich von dort aus beim arzt nachgefragt, warum der 3,5fache satz hier nötig war .
er muß (bz wkann - müssen tut er nix) doch nur im falle dass die PKV nicht voll erstattet der PKV darlegen, warum der 3,5fach faktor hier nötig war (besonders umfangreich, blablabla). oder aber der patient nimmt das was er von seiner PKV bekommt und der rest geht dann eben auf eigene tasche.
einfach mal bei der KV nachfragen oder den arzt fragen ob er ohne weiteres der kasse das in nem zweizeiler begründen kann.
augen auf bei der wahl der PKV.
Re: Brauch mal Hilfe private Krankenversicherung
Antwort von dieElle am 06.10.2011, 14:22 Uhr
Bei mir ist es so, dass meine PKV halt eine kurze Begründung haben möchte, warum der übliche Abrechnungsatz nicht "ausreichend" war.
Das kann z.B. sein, wenn eine Untersuchung unter den besonderen Umständen umfangreicher oder schwieriger als gewöhnlich war...
Re: Brauch mal Hilfe private Krankenversicherung
Antwort von mirage am 06.10.2011, 16:36 Uhr
Eigenleistung wegen 3,5fachen Satz? Wie bist Du denn versichert?
Der Arzt ist nur verpflichtet ab dem 2,3fachen Satz eine Begründung zu schreiben.
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