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Geschrieben von sechsfachmama am 29.01.2007, 16:15 Uhr

Brauche Rat

bin auch aus Sachsen ...
wenn du arbeitssuchend bist - sprich dann wieder Anspruch auf ALG hättest, musst du dich drei Monate VOR Ablauf des Erz.urlaubes beim AA melden.
D. h. nicht, dass du bereits ab Mai eine Arbeit suchen musst, du darfst die 3 Jahre natürlich zu Hause bleiben. Aber man muss sich grundsätzlich spätestens drei Monate vor Erz.urlaubsablauf auf dem AA anmelden, ansonsten hat man die A-Karte gezogen. Wenn man sich später meldet, hat man die Anmeldefrist versäumt, fliegt beim AA komplett raus und muss sich selber kümmern.
Ist meiner Freundin passiert, die das nicht wusste. Sie hatte nun weder Anspruch auf ALG noch auf ne Vermittlung, Umschulung - nix.
Also, lieber eher melden als zu spät. Arbeiten gehen musst du deshalb natürlich nicht eher als ab Beginn des 4. Lj. des Kindes.

 
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