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Geschrieben von Ebba am 04.04.2014, 19:05 Uhr

Da hast Du Recht...

Es braucht keinen Namen, aber es braucht einen verwirktlichten Straftatbestand und hier könnte evtl. ein Mord verübt worden, der definitionsgemäß u.a. dann vorliegt, wenn ich jemanden töte um eine andere Straftat zu verdecken. Wegen Mordes kann eben nur dann verurteilt werden, wenn eines der Mordmerkmale vorliegt. Anderenfalls ist es "nur" Todschlag.

Aber ob Verurteilung wegen Mordes oder wegen Todschlages, das Kind ist tot. Die Eltern tun mir unendlich leid und auch das Kind, das nun sein Leben nicht mehr, nie mehr leben kann.

 
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