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Geschrieben von butterbemme am 08.11.2016, 18:50 Uhr

Das neue MutterschutzG - Expertenfrage :-)

Wie erklärt sich eigentlich der Gesetzgeber "stillen" ?

Zählt dazu nicht nur das stillen an der Brust, sondern auch das Flasche geben?

Dann würden dank des letzten Teils auch Väter hinzuzählen, die ihr Kind versorgen, weil die Mutter beispielsweise verstorben ist oder auch Adoptiveltern.

Grüßt butterbemme

 
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