Geschrieben von Pamo am 26.03.2014, 16:20 Uhr |
Die Geburtsurkunde
ich versteh schon was du meinst, aber :
- wenn die Tante den gleichen Namen hätte, dann könnte auch die Vorlage einer Geburtsurkunde die Namensgleichheit nicht heilen
- der Eintrag der Eltern in die Geburtsurkunde sagt nichts über das Sorgerecht aus, bspw. sind oftmals Herren darin als Vater ausgewiesen, die eben kein Sorgerecht haben (unehelich)
- ergo müsste man - wenn es um die Sorge geht - einen schriftlichen Nachweis vom, ehm Jugendamt? verlangen, dass diejenige Person (bitte Personalausweis!) berechtigt ist, für das Kind (bitte Personalausweis!) schulische Sorgerechtsentscheidungen zu treffen
- reicht selbstkopie aus? - J+L 26.03.14, 9:40
- Re: reicht selbstkopie aus? - shinead 26.03.14, 9:46
- Re: reicht selbstkopie aus? - Sommerwind 26.03.14, 9:56
- Re: reicht selbstkopie aus? - wir6 26.03.14, 10:09
- Re: reicht selbstkopie aus? - wolke76 26.03.14, 11:24
- Re: reicht selbstkopie aus? - ???imGesicht 26.03.14, 11:36
- Re: reicht selbstkopie aus? - Pamo 26.03.14, 12:52
- Die Geburtsurkunde - shinead 26.03.14, 13:29
- Re: Die Geburtsurkunde - Pamo 26.03.14, 16:20
- Re: Die Geburtsurkunde - shinead 26.03.14, 17:32
- Re: Die Geburtsurkunde - Pamo 26.03.14, 17:38
- Re: Die Geburtsurkunde - shinead 26.03.14, 17:32
- Re: Die Geburtsurkunde - Pamo 26.03.14, 16:20
- Die Geburtsurkunde - shinead 26.03.14, 13:29
- nicht beglaubigt - anna1979 26.03.14, 20:42
- Re: reicht selbstkopie aus? - shinead 26.03.14, 9:46
Frage an die vornezahnlückenhaberinnen
Wegen Todesanzeige unten.
Rekordbayern :o))
Ich möchte hier auch nochmal Meinungen lesen
Lese-Rechtschreib-Schwäche - An alle mit Erfahrung
So enttäuscht vom Spezialarzt :-(
Superaktuell: bayern wird heute meister!!!
Meine nachbarin...
Ausschlag