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Geschrieben von tinai am 24.01.2007, 9:56 Uhr

Die rechtliche Seite

sieht so aus: Wenn Dein Mann eine Bescheinigung vom Arzt darüber kriegt, dass er für die Betreuung seines Sohnes zur Verfügung stehen muss (Kinder unter 12), dann stehen im 10 Tage vom AG unbezahlte Freistellung zu. Den Verdienstausfall bekommt er zu einem gewissen Prozentsatz von der Krankenkasse ersetzt - es sei denn, der AG trägt das (ist eher selten).

Diese Bescheinigung wird er für einen KH-Aufenthalt nicht bekommen. Also auch keine Kinderkranktage. Dass der AG sich letztes Mal auf unbezahlten Urlaub eingelassen hat, war in meinen Augen kulant, er hätte auch darauf bestehen können, dass erst einmal Gleitzeit, bezahlter Urlaub dafür genommen wird.

Noch schwieriger wird es so eine Bescheinigung zu bekommen, wenn Du zu Hause freiberuflich bist also Deine Zeit frei einteilen kannst.

Wenn er krank ist, soll er sich krankschreiben lassen. Um bei seinem Sohn im KH zu sein, sollte er Urlaub nehmen (wenn er nicht krank ist).

Nimm es mir bitte nicht übel, ich bin zu 100% Deiner Meinung, dass bei einem dreijährigen 24 Stunden jemand vor Ort sein muss. Niemals würde ich mein Kind auch nur eine Minute alleine lassen. Ich habe das schon öfter durch und habe immer bezahlten Urlaub/Gleitzeit dafür genommen, meinen Mann und Tanten eingespannt, Kindermädche - eben alles was ging (wir haben ja noch ein zweites Kind, das betreut werden muss).

Was die Besuchszeiten angeht, da würde ich mich eiskalt darüber hinwegsetzen. Ich lasse mich nicht mehr abwimmeln, rausschicken oder auf irgendwelche Formalien ein. War beim ersten Mal ein Kampf, jetzt steht in unserer Akte vermutlich "renitente Eltern, Widerspruch zwecklos". Wir waren selbstverständlich immer rücksichtsvoll gegenüber anderen Kindern und auch gegenüber Nachtruhe etc. Aber keien Minute blieben unsere Tochter nie alleine.

Gruß Tina

 
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