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Geschrieben von tonib am 15.08.2016, 9:10 Uhr

Differenzierte Betrachtung

In Deutschland nicht vor dem Standesamt geschlossene Ehen werden hier auch nicht anerkannt. Die Diskussion ist eher, ob auch religiös geschlossene Ehen unter den Zwangsheirat-Paragraphen fallen, bzw. ob der erweitert wird.

Dänemark will Flüchtlinge, die mit 14-16 jährigen verheiratet sind (Details waren unklar), sofort ausweisen, die Frauen/Mädchen aber nicht.

Mit den Vormundschaftsthemen hast Du natürlich recht. Die Scharia wird aber in Deutschland im Familien- und Erbrecht angewandt, genau wie jedes andere ausländische Recht, ggfs. mit Einschränkungen. Einwanderungsländer wie Kanda z.B. handhaben das anders - das ware zwar eine Riesenänderung. aber natürlich auch für D denkbar. Müsste man aber auch wollen...

http://www.tz.de/muenchen/stadt/muenchner-witwe-verliert-erbe-iran-tz-1041055.html

 
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