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Geschrieben von Trini am 19.07.2016, 10:24 Uhr

Ein Schütze darf....

seine Waffen doch auch besitzen.
Eine Waffenbesitzkarte für Schwerter gibt es nicht, aber man darf sowas sicher nicht auf der Straße mit sich führen.
Das mit dem Messern ist ja eindeutig geregelt:
"Alle einhändig zu bedienenden Klappmesser unabhängig von ihrer Klingenlänge sowie feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 Zentimetern sind verboten."
Ich darf also sehr wohl ein Fleischmesser besitzen aber nicht auf der Straße damit herumlaufen.

Trini

 
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