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von Leena  am 25.03.2014, 11:45 Uhr

Eine Quelle, die das belegt, bittedanke

Es ist nicht generell verboten, dass Kinder mit Kreide Hüpfkästchen o.ä. auf den Bürgersteig malen.

Aber streng genommen handelt es sich bei dem Bemalen wohl um eine sog. "Sondernutzung" von öffentlichen Straßen, und Städte und Gemeinde haben das Recht, die Sondernutzung im Stadtgebiet durch eine Satzung zu regeln. Dabei können sie dann auch erlaubnisfreie Sondernutzungen vorsehen oder die Erlaubnispflicht auf bestimmte Gebiete beschränken.

Ganz im Ernst - findest Du es unverständlich, wenn eine Bürgerinitiative auf einem großen Platz in der Stadt mit Kreide den Verlauf einer geplanten Bebauung und Protest-Sprüche auf das Pflaster schreibt und die Stadt das als Ordnungswidrigkeit behandelt und die Mitglieder der Bürgerinitiative dazu "verdonnert", die Malereien mit Besen und Wasser wieder zu entfernen?

Ich verstehe jedenfalls den Dezernenten, der sagt, er sehe die Kreideskizzen "als eine legitime Form des Protests, wenn man sich an das normale Genehmigungsverfahren halte" - und von der Bürgerinitiative schlicht fordert, sich mit der Stadt in Verbindung zu setzen, eben WEIL solche "Sondernutzungen" genehmigungsfähig sind. Hätte man vorher mal nachgefragt, hätte man sich den Ärger (und das direkte Wegputzen) sparen können.

Mit "kinderfeindlichem Deutschland" hat das Ganze genau gar nichts zu tun. Wenn man sich bei "Jenapolis" das Schreiben des zuständigen Dezernats für Finanzen, Sicherheit und Bürgerservice mal ernsthaft anschaut, steht da ausdrücklich drin, dass das Bemalen einer öffentlichen Straße auch mit Kreide als Ordnungswidrigkeit behandelt werden KANN, wenn ohne Genehmigung gemalt wurde bzw. nicht unverzüglich wieder beseitigt wird. "Hier wird aber nur das Nichtbeseitigen als Owig behandelt und verfolgt. Im Falle einer Mitteilung an und Zustimmung durch die Ordnungsbehörde, steht einer Straßenmalerei mit Straßenmalkreide nichts im Wege.” - dabei geht es um die Straßenmalerei der Bürgerinitiative, die die Stadt so eben nicht akzeptieren muss, und NICHT um irgendwelche Hüpfkästchen auf irgendwelchen Bürgersteigen. Die Stadt KANN als Ordnungswidrigkeit behandeln, MUSS aber nicht.

Von daher - halte ich die Aufregung über das "kinderfeindliche Deutschland" in diesem Fall für ausgesprochen unbegründet und überflüssig.

 
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