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Geschrieben von Leena am 05.01.2007, 16:28 Uhr

einkommensteuererklärung

Hallo,

so pauschal kann man gar nichts dazu sagen, ohne irgendwelche Angaben, vor allem, warum jetzt der Bescheid geändert wurde, aber auch, von wann der ursprüngliche Bescheid war. Grundsätzlich beträgt die Festsetzungsfrist bei Einkommensteuerangelegenheiten 4 Jahre (ab Abgabe der Erklärung oder ab 3 Jahre nach Ende des Veranlagungszeitraums, wenn keine Erklärung abgegeben wurde), aber es gibt etliche Gründe, die eine sog. Ablaufhemmung darstellen, d.h. die Festsezungsfrist läuft derweil eben nicht ab (z.B. laufende Rechtsbehelfsverfahren). Bei Steuerhinterziehung bzw. leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Festsetzungsfrist allerdings 10 bzw. 5 Jahre. (Anderes Thema neben Festsetzungsverjährung wäre übrigens Zahlungsverjährung, aber auch dazu hast Du ja nichts geschrieben...)

So pauschal kann man Dir jedenfalls nicht antworten! Vielleicht kannst Du ja noch mehr Informationen schreiben...

P.S.: Im Moment (ich bin selber beim Finanzamt) bearbeite ich u.a. einen Fall, wo die Steuerpflichtigen nach 30 Jahren noch Geld vom Finanzamt wollen - das Ganze ist im Rechtsbehelfsverfahren im 3. Rechtsgang vor dem Finanzgericht, und auch solche Verfahrensdauer kann vorkommen - auch wenn 30 Jahre zum Glück die ganz große Ausnahme sind!

 
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