Geschrieben von Tigerchen2020 am 25.10.2019, 23:22 Uhr |
Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Hallo,
von meiner Bekannten die Oma ist gestorben und hat Ihrer Tochter ein Grundstück vererbt. Das Grundstück hat sie jetzt verkauft und zu ihrer Tochter und ihre Enkelkinder kein Anrecht auf einen Pflichtanteil haben und sie nichts abgeben muss von dem Verkauf des Grundstücks.
Ist das richtig oder muss die Mutter ihrer Tochter und ihren Enkeln Geld abgeben bzw. steht den jetzt ein Pflichtanteil zu da das Grundstück verkauft wurde?
Lg Tigerchen2020
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Berlin! am 25.10.2019, 23:34 Uhr
Enkel und Urenkel sind nur pflichtteilsbetechtigt, wenn deren Mutter verstorben ist.
Sprich: in Deinem Beispiel erben Enkel und Urenkel nichts von der Oma. Die Muttererbt alleine.
Dies gilt für den Fall, dass es kein Testament gibt, also gesetzliche Erbfolge Eintritt und keine anderen Erben, sprich: leibliche Kinder der Erblasserin und/oder deren Ehegatte, vorhanden sind.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von malini am 25.10.2019, 23:35 Uhr
Wenn es kein Vorerbe war, kann die Tochter meines Wissens alles mit dem Erbe machen, was sie will.
Ich glaube nicht, dass Enkel und Urenkel da Anrecht auf einen Pflichtteil haben.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von shinead am 26.10.2019, 0:09 Uhr
Pflichtteil bekommen nur die Kinder des Verstorbenen. Enkelkinder nur dann, wenn die Mutter das Erbe das Erbe nicht antreten kann oder will.
Was man mit seinem Erbteil macht ist einem selbst überlassen. Erst wenn der Erbe stirbt haben Kinder wieder Anrecht auf ein Pflichtteil.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Tigerchen2020 am 26.10.2019, 0:09 Uhr
Also wenn ich das richtig verstehe werden die Enkel und Urenkel durch die Tochter der Verstorbenen verdrängt?
warum sollten die denn was bekommen ?
Antwort von Ellert am 26.10.2019, 3:51 Uhr
Tochter erbt und macht damit was sie will !
Meine Eltern haben auch geerbt als deren Eltern starben
warum sollte ich darauf einen Anspruch haben ?
Ich käme nie auf die Idee ihnen vorzuschreiben was sie damit machen sollen
dagmar
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von AKAM am 26.10.2019, 7:05 Uhr
Hallo,
wieso verdrängt? Die Tochter ist die rechtmäßige Erbin und kann mit dem Erbe machen, was sie möchte.
LG
Anja
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von IngeA am 26.10.2019, 7:42 Uhr
Ich erbe von meinen Eltern, meine Kinder erben von mir.
Warum werden die Kinder damit "verdrängt"?
LG Inge
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Weiberhaushalt am 26.10.2019, 8:36 Uhr
Hallo,
bist du die Enkeltochter und dein Kind das Urenkel?
Nein, ihr werdet nicht verdrängt, weil euch nach gesetzlicher Erbfolge nichts zusteht.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Okypete am 26.10.2019, 11:02 Uhr
quatsch....unglaublich was hier alles behauptet wird
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von memory am 26.10.2019, 11:11 Uhr
Und man wartet und wartet und wartet.......kommt da noch was? Nun lass uns doch mal teilhaben , an deinen grandiosen Wissen , was ja scheinbar nur Du besitzt
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Berlin! am 26.10.2019, 11:26 Uhr
Ganz genau!
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Berlin! am 26.10.2019, 11:28 Uhr
Sie werden verdrängt aus ihrer Position als Erben. Das passiert ohne Zutun.
Und das sagt man halt so.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von IngeA am 26.10.2019, 11:31 Uhr
Sie sind in dieser Position noch keine Erben, es sei denn sie sind im Testament persönlich als solche aufgeführt.
Ich kann auch nicht sagen Rennfahrer XY verdrängt mich aus der Pole-Position wenn ich an dem Rennen gar nicht teilnehme.
LG Inge
Quatsch! Die sind doch gar keine Erben ...
Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 11:55 Uhr
... und von etwas, was man noch gar nicht kst, kann man auch nicht verdrängt werden.
Mutter schließt Enkel aus
Antwort von Berlin! am 26.10.2019, 13:45 Uhr
Stimmt so leider nicht. Denn grundsätzlich sind Enkel und Urenkel als Abkömmlinge Erben nach der Großmutter.
Lies mal § 1924 BGB.
Die Mutter schließt die Enkel und Urenkel von der Erbfolge aus.
Ein Blick ins Gesetz....
Antwort von Berlin! am 26.10.2019, 13:48 Uhr
.....erleichtert die Rechtsfindung.
§ 1924 BGB
Als Abkömmlinge des Erblassers sind Enkel und Urenkel Erben erster Ordnung.
Lesen bildet
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Tigerchen2020 am 26.10.2019, 14:00 Uhr
Hallo um mich geht es nicht sondern um eine Bekannte mit einer sehr komplizierten Familiengeschichte.
Ich hatte habe das erst jetzt bei einer Anwältin gelesen und die nutze das Wort verdrängt ;-)
Durchaus!
Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 14:08 Uhr
Es empfiehlt sich aber immer auch alke Absätze zu lesen ...
Re: Ein Blick ins Gesetz....
Antwort von AKAM am 26.10.2019, 14:10 Uhr
Das stimmt, aber das heißt ja nicht, dass sie auch erben. Sie erben nur, wenn die Kinder des Erblasser verstorben wären.
Letztlich ist das aber ja alles egal und ein Herumreiten auf Begrifflichkeiten ...
Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 14:37 Uhr
Für mich werden Enkel und Urenkel nicht "verdrängt", sondern sie rücken sozusagen nach, wenn jemand vor ihnen ausfällt. Aber, wie in der Überschrift geschrieben, darüber muss man von mir aus nicht unbedingt streiten ...
Jedenfalls kommt ein Pflichtteil hier in der Konstellation für Enkelin und Urenkel(in) nicht in Betracht, weil sie ja nicht durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind. Hier erbt eben "ganz normal" und gesetzlich erst einmal die Tochter. Was anderes wäre es dann, wenn diese auch schon nicht mehr leben würde und die Erblasserin für den Fall bestimmt hätte, dass dann nicht Enkelin und Urenkel(in) erben, sondern die gemeinnützige Organisation xy oder die nette polnische Pflegerin oder was weiß ich ...
Re: Ein Blick ins Gesetz....
Antwort von IngeA am 26.10.2019, 15:02 Uhr
Oma A hat 2 Kinder (B1 und B2) und die jeweils 2 Kinder (C1.1/ C1.2 und C2.1/ C2.2):
Fall 1: die Oma stirbt, ihre beiden Kinder leben noch. Ihre Kinder B1 und B2 erben zu gleichen Anteilen. Die Enkel erben dann später, wenn B1 stirbt.
Fall 2: B2 stirbt vor der Oma. Wenn dann die Oma stirbt, erbt ihr Kind B1 die eine Hälfte, ihre Enkel C2.1 und C2.2 jeweils die Hälfte des Erbes von B2, also jedes dieser beiden Enkelkinder 1/4 des Gesamterbes.
Genau!
Antwort von Sille74 am 26.10.2019, 15:10 Uhr
Und deswegen würde ich persönlich nocht davon sprechen, dass die Enkel "verdrängt" werden, sondern für meine Begriffe rücken sie wie gesagt nach. Sie waren/sind ja beim regulären Verlauf in noch gar keiner Position, aus der sie "verdrängt" werden könnten bzw. die Kinder des Erblassers stehen ja bereits an der entsprechen Position in Wartestellung sozusagen und die Enkel müssen sich dahinter einreihen. Da "verdrängen" doch die Kinder nicht für meine Begriffe...
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Johanna3 am 26.10.2019, 16:31 Uhr
Dann hast du es sicher in einem anderen Zusammenhang gelesen. Man kann von niemanden verdrängt werden, der ohnehin in der Erbfolge weiter hinten steht.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Berlin! am 26.10.2019, 16:50 Uhr
Juristen benutzen Wörter anders.
Klammert Euch doch nicht am Wortsinn fest.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Johanna3 am 26.10.2019, 17:16 Uhr
Quatsch. Kein Jurist würde in diesem Fall von einem Verdrängen sprechen.
Das könnte bspw. der Fall sein, wenn die verwitwete Mutter wieder heiratet - und die Tochter somit nicht mehr Alleinerbin sein wird.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Berlin! am 26.10.2019, 17:41 Uhr
Doch. Juristen würden von verdrängen sprechen. Oder von ausschließen.
Aber wie gesagt: klammert Euch nicht an Begrifflichkeit und den Wortsinn. Erben sind die Abkömmlinge in gerader Linie. Der vorderste in der Linie schließt die anderen hinter ihm aus, so lange er lebt.
Abgesehen davon: Wenn die Mutter heiratet, ist ihr Ehemann immer noch nicht Erbe der Oma. Er ist dann Erbe seiner Frau. Aber das war ja auch gar nicht der Ausgangsfall und auch nicht die Frage.
Testamente können das Leben leichter machen.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Johanna3 am 26.10.2019, 18:03 Uhr
Von "ausschließen" sicher. Denn das ist ja zutreffend. Von "verdrängen" wird hingegen kein Jurist in diesem Fall sprechen, da es schlicht unzutreffend ist.
"Abgesehen davon: Wenn die Mutter heiratet, ist ihr Ehemann immer noch nicht Erbe der Oma. Er ist dann Erbe seiner Frau. Aber das war ja auch gar nicht der Ausgangsfall und auch nicht die Frage."
So etwas Absurdes hat ja auch keiner behauptet, oder?
Ein Testament kann schlicht überflüssig sein, wenn der Erblasser wünscht, dass die gesetzliche Erbfolge in Kraft tritt.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Sille74 am 27.10.2019, 16:42 Uhr
"Von "verdrängen" wird hingegen kein Jurist in diesem Fall sprechen, ..."
Das würde ich jetzt so pauschal nicht sagen. Ich kann mir schon vorstellen, dass das Wort "verdrängen" zur Erklärung der gesetzlichen Erbfolge herangezogen wird, auch von Juristen. Trotzdem stimme ich Dir zu, dass der Begriff eigentluch nicht zutreffend ist. Ein Fachbegriff ist es jedenfalls nicht.
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Brummelmama am 28.10.2019, 10:30 Uhr
Die gesetzliche Erbfolge ist doch klar geregelt....direkte Nachkommen sind erst einmal die Kinder und dann wenn diese nicht mehr leben die Kindeskinder. So ist das nun mal es sei denn, es gibt ein Testament
Re: Erbrecht Enkelkind und Urenkel kein Anrecht auf Pflichtanteil?
Antwort von Brummelmama am 28.10.2019, 10:38 Uhr
Nachrangig in der Erbfolge und nicht verdrängt.
Und Wortklauberei....Kinder erben- nehmen an -, Kinder erben und schlagen nur für sich aus Kindeskinder erben.
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