Geschrieben von shinead am 28.08.2017, 17:01 Uhr |
Erbschaft
Du müsstest das Schreiben vom Nachlasspfleger erhalten, oder?
Normalerweise sind dann Verbindlichkeiten schon beglichen. Ruf' einfach mal dort an und frage nach. Der Nachlasspfleger kann da Auskunft erteilen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Erbschaft - SelinaMama 28.08.17, 16:37
- Re: Erbschaft - shinead 28.08.17, 17:01
- Re: Erbschaft - SelinaMama 28.08.17, 17:13
- Re: Erbschaft - shinead 28.08.17, 17:01
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