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Geschrieben von shinead am 28.08.2017, 17:01 Uhr

Erbschaft

Du müsstest das Schreiben vom Nachlasspfleger erhalten, oder?

Normalerweise sind dann Verbindlichkeiten schon beglichen. Ruf' einfach mal dort an und frage nach. Der Nachlasspfleger kann da Auskunft erteilen.

 
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