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Geschrieben von 3wildehühner am 05.06.2023, 11:13 Uhr

Falsch

„bei einem Kind was Probleme hat schon eine nachweislich psychische und geistige Behinderung bestehen muss“

Da stimmt aber nicht!

Übrigens in keinem Bundesland trifft das zu.
Das Sozialgesetzbuch gilt für die gesamte Bundesrepublik Deutschland.

Das Kind muss lediglich von psychischer Behinderung bedroht sein.

SGB VIII Paragraf 35a:

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__35a.html

 
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