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Geschrieben von Meral2011 am 22.12.2014, 1:30 Uhr

Familienversicherung trotz Selbständigem Mann?

Hallo Ihr Leute,

meine freundin wüsste gern:

Sie ist gesetzlich versichert und hat gerade ein Kind bekommen. Sie ist verheiratet. Mann ist seit kurzem selbständig und verdient mini Summen. So um die 1000€ im Monat. Ist demnach privat versichert.

Muss das Kind nun über den Vater privat versichert werden oder kann es über sie kostenlos Familienversichert werden?

 
24 Antworten:

Re: Familienversicherung trotz Selbständigem Mann?

Antwort von Murmeltier103 am 22.12.2014, 6:09 Uhr

Mein Mann ist auch selbstständig, er privat und ich bin gesetzlich versichert. Beide Kinder sind über mich versichert.
Erst wenn der Mann über eine gewisse jährliche Einkommensgrenze kommt müssen die Kinder gesetzlich freiwillig versichert oder eben privat versichert werden.

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Die Kinder müssen ...

Antwort von Trini am 22.12.2014, 8:23 Uhr

über den Privatversicherten versichert werden, wenn er der hauptverdiener ist.
In unserem Fall war es so, dass die Kinder bei mir aus der Familienversicherung geflogen sind. Mein Mann ist aber auch nicht selbständig sondern Angestellter und freiwillig privat versichert.

Trini

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Re: Die Kinder müssen ...

Antwort von Maxikid am 22.12.2014, 8:43 Uhr

Die Kinder muessen in die Private oder eben freiwillig Gesetzlich, wenn dein Mann ein gewisses Jahreseinkommen überschreitet. Bei uns waren die Kinder zu erst über mich versichert, gesetzlich. Bei der BKK Mobil Oil war die mind. Grenze vor 4 Jahren 47.000, 00 Euro. LG maxikid. Jedes Jahr muss man das neu vorlegen. LG maxikid

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Re: Die Kinder müssen ...

Antwort von Ani_k am 22.12.2014, 9:27 Uhr

Das stimmt nicht. Mein Ex-Mann war damals der Hauptverdiener (Beamter) als unsere Tochter geboren wurde (Ich habe eine neue Ausbildung gemacht). Unsere Tochter habe ich bei mir gesetzlich versichert. Ich musste bis zur Trennung halt einmal im Jahr ein Schreiben ausfüllen, was mein Ex-Mann verdient. Er lag wohl unterhalb der Grenze.

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Polizist??? Soldat???

Antwort von Trini am 22.12.2014, 9:30 Uhr

Dann ist es wieder anders.
Die sind ja selbst gar nicht versichert, haben freie Heilfürsorge und bekommen Beihilfe für die Familie.
Da dürfen die Kinder bei gesetzlich versicherten Frauen familienversichert bleiben.

Trini

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Re: Polizist??? Soldat???

Antwort von Maxikid am 22.12.2014, 9:47 Uhr

Meiner ist Selbstaendig. Schon immer. LG maxikid

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Ich meinte Anni

Antwort von Trini am 22.12.2014, 9:53 Uhr

Da war von Beamter die Rede.

Trini

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Re: Ich meinte Anni

Antwort von Maxikid am 22.12.2014, 9:54 Uhr

Sorry. LG maxikid

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Re: Polizist??? Soldat???

Antwort von Ani_k am 22.12.2014, 9:56 Uhr

Bei der Stadt. Versichert ist er schon. Er musste sich zu 70% selber privat versichern.

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Dann bin ich erstaunt

Antwort von Trini am 22.12.2014, 10:09 Uhr

http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung_aid_52175.html

Trini

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Re: Polizist??? Soldat???

Antwort von Häsle am 22.12.2014, 10:26 Uhr

Tut nix zur Sache, aber freie Heilfürsorge haben nicht alle Polizisten. Hier ist das wie bei anderen Landesbeamten. Einen Teil übernimmt die Beihilfe, den anderen Teil muss man selber versichern lassen (Kasse oder Privat, wobei Privat in den meisten Fällen günstiger kommt). Paar ohne oder mit einem Kind 50:50, ab zwei Kindern muss ein Elternteil nur noch 30% selber versichern. Die Kinder sind zu 20% versichert.

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Eine Freudin begründete aber damit....

Antwort von Trini am 22.12.2014, 10:56 Uhr

(also mit der freien Heilfürsorge ihres Mannes) die Tatsache, dass ihre Töchter gesetzlich bleiben durften.

Trini

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Nein ...

Antwort von Isa2012 am 22.12.2014, 11:13 Uhr

...stimmt nicht.
Mein ist selbstständig und verdient viel mehr als ich,ist Privatversichert und ich bin kassenversichert und die Kids auch ohne Probleme über mich.

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Nur weil ihr noch nicht erwischt worden seid, heißt das nicht, dass es legal ist

Antwort von Trini am 22.12.2014, 11:21 Uhr

Wikipedia sagt:

Einkommensgrenzen

Bei Eheleuten, die nicht beide Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind (z. B. ein Ehegatte ist Mitglied, der andere Ehegatte ist als höherverdienender Arbeitnehmer, selbstständiger Unternehmer, Beamter oder Richter in der privaten Krankenversicherung versichert oder z.B. als Zeit- oder Berufssoldat ohne Krankenversicherung), ist gegebenenfalls die Familienversicherung der Kinder ausgeschlossen. Dies ist dann der Fall, wenn das Gesamteinkommen des privat versicherten Ehegatten regelmäßig im Monat ein Zwölftel der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze (2014: 4.462,50 EUR/Monat) übersteigt und zugleich regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des gesetzlich versicherten Ehegatten ist. Ist der privat versicherte Ehegatte aber Arbeitnehmer und bereits seit dem 31. Dezember 2002 bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert, gilt die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V, GR vom 16. Dezember 2002). Im Jahr 2013 beträgt sie auf den Monat bezogen 4.050,00 EUR. Unschädlich ist es, wenn die genannten Grenzen in höchstens zwei Monaten innerhalb eines Jahres unerwartet überschritten werden. Sonderzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, sind anteilig anzurechnen. Allerdings sind in allen Fällen auch anderweitige Einnahmen, wie z. B. Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, zu berücksichtigen. Da es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen gemäß § 16 SGB IV um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts handelt, sind von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen. Bei nichtselbstständiger Tätigkeit (Beschäftigung) geschieht dies durch Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.000 € pro Kalenderjahr oder der nachgewiesenen höheren Werbungskosten; bei Kapitalerträgen wird nur der Sparerpauschbetrag von 801 € pro Kalenderjahr abgezogen (höhere Werbungskosten können nicht abgezogen werden). Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes B 12 KR 16/02 R bleiben dabei Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden (bei Beamten z.B. der Familienzuschlag), bei der Feststellung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Familienversicherung unberücksichtigt.

Die Familienversicherung ist gemäß § 10 Abs. 1 Satz 4 SGB V auch ausgeschlossen bei Ehegatten und Lebenspartnern, die bei Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstag, § 3 Abs. 2 MuSchG) nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Dasselbe gilt für die Schutzfrist nach der Entbindung (8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Mehrlingsgeburten, § 6 Abs. 1 MuSchG) und den Beginn der Elternzeit.

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Re: Eine Freudin begründete aber damit....

Antwort von Häsle am 22.12.2014, 11:28 Uhr

Da gibt es bestimmt Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern, bei Bundes- und Bereitschaftspolizisten. Ein bayr. Landespolizeibeamter muss sich zu 30 bis 50% selbst versichern. Ich bilde mir aber ein, dass es in Bayern sogar möglich wäre, die Kinder bei dem gesetzlich versicherten Elternteil mitzuversichern.

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Da ist noch mal der Original-Gesetzestext

Antwort von Trini am 22.12.2014, 11:38 Uhr

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

D.h., wenn der Beamte bis zu A 12 eingruppiert ist, wird er die Kinder nie versichern müssen.

Trini

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@Isa

Antwort von Maxikid am 22.12.2014, 11:59 Uhr

Wir wurden " erwischt, bzw. haben es vergessen anzugeben bei meiner KV, 2 Jahre Rückwirkend Strafe bzw. Beiträge mussten wir zahlen. Das war extrem teuer. LG maxikid

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Re: Da ist noch mal der Original-Gesetzestext

Antwort von Häsle am 22.12.2014, 12:42 Uhr

Das trifft hier auf fast alle zu... Danke!
Bei uns ist es eh wurscht. Wir sind beide A9 und werden da verm. bis zur Pension bleiben.

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Bei Beamten ist es anders

Antwort von iriselle am 22.12.2014, 13:04 Uhr

Mein Mann ist Beamter und beihilfeberechtigt, zu 30 % muss er sich privat versichern.
Ich selbst war immer in einer gesetzlichen Krankenkasse, auch als ich nicht berufstätig war - hab sie dann selbst bezahlt.
Alle Kinder waren immer über mich versichert, 1oder 2 x im Jahr mussten wir die Gehaltsabrechnung meines Mannes einreichen.
Die Kinder und ich wären zwar auch beihilfeberechtigt, aber 30 % für mich und 8 Kinder wäre auch eine Menge gewesen.
Außerdem fand ich die Leistungen der gesetzlichen KK immer besser wenn es um Haushaltshilfen oder Kuren ging.
Seit 3 Jahren arbeite ich wieder und die Kinder sind weiter über mich versichert.
Wie das nun bei euch ist weiß ich nicht genau, sie sollte sich da genau erkundigen.
VG

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Re: Familienversicherung trotz Selbständigem Mann?

Antwort von ursel am 22.12.2014, 15:59 Uhr

Murmeltier hat Recht. Es spielt nur das Einkommen des privat versicherten Ehegatten eine Rolle, ob die Kinder in der Familienversicherung bleiben können. Dabei ist es egal, was der privat versicherte Ehegatte macht, ob er selbsständig , Beamter, Bundeswehrler ist, Beihilfe hat oder nicht. Verdient er über der Beitragsbemessungsgrenze ist eine Familienversicherung nicht möglich- es sei den, seine Frau würde mehr als er verdienen. Verdient er über dieser Grenze müssen die Kinder entweder selbst gesetzlich oder privat versichert werden.

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Re: Ich meinte Anni

Antwort von Goldbear am 22.12.2014, 16:15 Uhr

Hallo Trini,

ich bin seit 18 Jahren selbstständig und unsere Tochter ist schon immer bei meinem Mann familienversichert. Sie müsste nur privat versichert werden, wenn ich über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene. Die Krankenkasse meines Mannes bekommt jedes Jahr eine Kopie vom Einkommensteuerbescheid als Nachweis.
VG
Goldbear

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hab ich das richtig verstanden?

Antwort von Meral2011 am 22.12.2014, 17:33 Uhr

Hallo ihr Lieben,

wow, danke für die antworten. Meine Freundin verdient brutto 3000€ er wie gesagt maximal 1500€. Heißt also, dass das Kind über sie familienversichert werden kann.

Danke sehr

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ja,

Antwort von iriselle am 22.12.2014, 19:17 Uhr

genauso ist es.

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Re: ja,

Antwort von trompetchen am 22.12.2014, 22:38 Uhr

Ja, hier auch so. Mann Freiberufler, verdient unter der Jahreshöchstgrenze von derzeit irgendwas um die 47.000,-, Kind über mich familienversichert. Ich bekomme jährlich ein Schreiben der KK, mit dem überprüft wird, ob noch alle Voraussetzungen für die Familienversicherung gegeben sind. Dem muss immer der vollständige letzte Einkommenssteuerbescheid meines Mannes beigelegt werden.

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