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Geschrieben von Steffi528 am 24.09.2012, 15:21 Uhr

fiammetta

DAS ist so die Frage (wobei man ja Schulden nicht erben braucht, wenn man kein Testament annimmt)

Und noch drängender ist eventuell die Frage, wie es mit der finanziellen Beteiligung zu Pflegekosten aussieht.

Eltern und Kinder sind sich erst einmal grundsätzlich unterhaltspflichtig.

http://www.test.de/Unterhalt-fuer-Eltern-Kinder-in-der-Pflicht-1083141-0/

Und so kann es passieren, das Du für beide Eltern zur Kasse gebeten wirst.
Ich glaube nicht, das Du das willst.

Der Hinweis mit dem Rechtsanwalt und einer Rechtsberatung ist da nicht verkehrt.

 
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