Geschrieben von Tiffy_78 am 31.10.2017, 16:56 Uhr |
Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Soweit ich weiß, gilt das, was im ICE 10 Code der Krankenkasse übermittelt wurde, also Krankheit A. Es sei denn, der AN hat Diagnose B irgendwo beweisbar bekannt gegeben, zb dem Arbeitgeber. Der könnte sich dann an die Krankenkasse wenden und die Lohnfortzahlung ablehnen, wenn die 6 Wochen erreicht sind, auch, wenn es zB offiziell nur 4 Wochen sind.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld - susiundstrolche 31.10.17, 16:03
- Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld - Tiffy_78 31.10.17, 16:56
- Re: Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld - Pebbie 31.10.17, 17:22
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