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Geschrieben von Tiffy_78 am 31.10.2017, 16:56 Uhr

Frage Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Soweit ich weiß, gilt das, was im ICE 10 Code der Krankenkasse übermittelt wurde, also Krankheit A. Es sei denn, der AN hat Diagnose B irgendwo beweisbar bekannt gegeben, zb dem Arbeitgeber. Der könnte sich dann an die Krankenkasse wenden und die Lohnfortzahlung ablehnen, wenn die 6 Wochen erreicht sind, auch, wenn es zB offiziell nur 4 Wochen sind.

 
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