Geschrieben von kraehe2008 am 12.12.2011, 21:27 Uhr |
Frage an die Bänker - Freistellungsauftrag
Hallo,
muss man eigentlich überhaupt noch Freistellungsaufträge erteilen oder läuft das mittlerweile (über die Steueridentifikationsnummer?) alles automatisch?
Re: Frage an die Bänker - Freistellungsauftrag
Antwort von be@ am 12.12.2011, 21:36 Uhr
Nein - Freistellungsauftrag muss erteilt werden. Nicht jedes Jahr - wenn er einmal erteilt ist, läuft er so wie einmal erteilt bis er geändert bzw. gelöscht wird.
Lieben Gruß Bea
Juhu, habe gerade eine Million € gewonnen!
Dringend !!! Französisch Hilfe für 10.klasse
Passt wahrscheinlich besser ins PF aber egal...
Spielt hier jemand Zither und/oder kennt sich damit aus?
Ich frag hier auch mal, Computerproblem
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Na das war mal ein Tatort
Was meint ihr?