Geschrieben von Birgit22 am 27.02.2017, 20:11 Uhr |
Frage eher an die Juristen unter euch
Bist du eine vom Gericht bestellte Betreuerin ?
Dafür bekommst du dann eine Aufwandsentschädigung.
Ich mache das bei meinem Stiefvater , und wurde damals vor Gericht u.a. auch darüber informiert.
Du kannst das doch die Betreuung eigentlich nur über das Gericht laufen lassen, sonst kannst bei vielen Dingen, vor allem Behördengänge, gar nicht tätig werden.
Frag dort mal nach
- Frage eher an die Juristen unter euch - joso1 27.02.17, 15:22
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - dhana 27.02.17, 16:53
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - Hashty 27.02.17, 17:14
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - Trini 27.02.17, 17:35
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - Steffi528 27.02.17, 18:20
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - Birgit22 27.02.17, 20:11
- Trini - Hashty 28.02.17, 17:10
- Re: Frage eher an die Juristen unter euch - Trini 27.02.17, 17:35
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