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Geschrieben von Birgit22 am 27.02.2017, 20:11 Uhr

Frage eher an die Juristen unter euch

Bist du eine vom Gericht bestellte Betreuerin ?
Dafür bekommst du dann eine Aufwandsentschädigung.
Ich mache das bei meinem Stiefvater , und wurde damals vor Gericht u.a. auch darüber informiert.
Du kannst das doch die Betreuung eigentlich nur über das Gericht laufen lassen, sonst kannst bei vielen Dingen, vor allem Behördengänge, gar nicht tätig werden.
Frag dort mal nach

 
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