Geschrieben von 3boys am 12.12.2017, 14:10 Uhr |
Fragen zum Waffelverkauf.
Ich frage mal hier in die Runde.
Für die Abschlussfeier nächstes Jahr brauchen die Schüler finanzielle Unterstützung. In den Pausen werden schon Waffeln usw. verkauft.
Jetzt hätten sie die Möglichkeit in einem Lebensmittelgeschäft am Eingang Waffeln zu backen und zu verkaufen.
Eigentlich haben wir das vor einigen Jahren in der Grundschule auch schon gemacht und es gab keine Probleme. Nun sind sich die Lehrer aber nicht sicher ob man nicht doch einen Gesundheitszeugnis oder der Gleichen braucht.
Die Lehrer halten sich nun da raus und überlassen das den Schülern, bzw. deren Eltern.
Hat da von euch jemand Erfahrung oder sitzt vielleicht an einer Quelle?
Eigentlich wollten wir jetzt am Samstag schon loslegen.
Re: Fragen zum Waffelverkauf.
Antwort von Julie am 12.12.2017, 18:34 Uhr
Paragraph 43 Infektionsschutzgesetz??
Ich weiß aber nicht genau, ob der auch bei einmaligen Verkaufsaktionen gilt. Am Besten mal beim zuständigen Gesundheitsamt anrufen.
Re: Fragen zum Waffelverkauf.
Antwort von Christine70 am 12.12.2017, 18:56 Uhr
Ich bin ziemlich sicher, daß man zumindest die "kleine" Belehrung braucht.
Wird ja mit rohem Teig gearbeitet.
Re: Fragen zum Waffelverkauf.
Antwort von Alhambra am 12.12.2017, 19:04 Uhr
Ganz ehrlich? Keine schlafenden Hunde wecken! Neulich im Radio gehört, wie ein Ehrenamtlicher altere Leute befördern wollte. Es wurde sogar ein Mini-Bus angeschafft. Dann kam plötzlich die Frage auf: darf ich das? Also beim Amt nachgefragt und was sagt der Zuständige? Hätten Sie mal bloß nicht gefragt!
Als es amtlich war, musste leider verneinend reagiert werden, so hätte man drüber weggesehen.
Wie oft ich bei Straßenfesten an der Waffelfront stand, kann ich gar nicht mehr aufzählen. Und da war kein Kontrolleur oder sonst was da. Und Hände gewaschen haben sich auch alle.
Ich kann nur sagen: geht hin und backt! Wer soll denn da was sagen? Ist doch kein Lebensmittelkonzern, der besonderen Vorschriften unterliegt sondern ein kleine Gruppe Schüler, die was für die Abi-Kasse aktiv machen will.
Macht noch ein schönes Schild: "Wir backen uns unser Abi" und gut ist.
Viel Spaß und viele Einnahmen wünsche ich Euch!
Re: Fragen zum Waffelverkauf.
Antwort von Andrea&Würmchen am 12.12.2017, 21:18 Uhr
Wir haben jetzt in den letzten Jahren diverse Schulfeste, Weihnachtsmärkte, etc. organisiert, bei denen Speisen und Getränke verkauft wurden. Der Wirtschaftskontrolldienst war nicht jedes Mal da, um nach dem Rechten zu schauen, aber hin und wieder ist er unangemeldet aufgetaucht und da war es von Vorteil, die folgenden Dinge da zu haben:
- Spuckschutz (diese Plastikabdeckungen, die davor schützen, dass die Kundschaft ins Essen hustet)
- Händedesinfektionsmittel
- Einmal-Handschuhe
- Küchenpapier, Spüllappen, Spüli
- Kühlbox (kann auch eine aus Styropor sein) für den fertigen Teig (von wegen frische Eier und so)
- Teig in Schüsseln mit Deckel "anliefern" lassen
Viel Erfolg!
Re: Fragen zum Waffelverkauf.
Antwort von 3boys am 12.12.2017, 21:38 Uhr
Danke, für eure Meinungen.
Die schlafenden Hunde möchte ich auch ungern wecken. Ich will aber auch nicht hinterher eine Geldstrafe zahlen müssen.
Ein Mädel hat ein Gesundheitszeugnis. Meins wurde vor 30 Jahren gemacht. Damals wurde uns gesagt, dass das nicht wieder aufgefrischt werden muss. Aber es ändert sich auch immer so viel.
Naja, vielleicht rufe ich mal beim Gesundheitsamt an. Ich muss ja nicht sagen, wann und wo wir das vor haben.
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