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von Leena  am 20.11.2014, 21:52 Uhr

Freiberuflich arbeiten - Frage

...einen anderen Stundenlohn ALS ein Freiberufler. ;-)

Ansonsten - einen Arbeitnehmer hat man klassischerweise länger "am Hals", einen Freiberufler oder sonstigen Selbständigen engagiert man für einen konkreten Auftrag und wenn der erledigt ist, hat man auch keine Personalkosten mehr, er kann sich nicht auf einen Dauervertrag einklagen, kostet keine Sozialabgaben, hat keinen Urlaubsanspruch, keine bezahlte Krankheit etc.pp. und schuldet den Arbeitserfolg, nicht nur seine Arbeitszeit.

Ist aus AG-Sicht grundsätzlich gar nicht so uninteressant - und würde sicherlich noch viel öfter gemacht, wenn das lästige Thema "Scheinselbständigkeit" nicht wäre, wo die ganze schicke Konstruktion dann teilweise einfach nicht anerkannt wird.

 
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