Geschrieben von Jo2003 am 07.01.2006, 18:48 Uhr |
Gericht / Staatsanwaltschaft
Wenn man etwas "kriminelles" (Kleinigkeiten, z. B. Ebaybetrug im kleinen Rahmen, Schwarzfahren, etwas geklaut hat...) und dann "erwischt" wird, wer entscheidet über eine evtl. Geldstrafe? Der Staatsanwalt oder das Gericht - oder entscheidet der Staatsanwalt, ob es vor ein Gericht geht??? Kann ein Staatsanwalt einfach eine Geldstrafe "verhängen" ohne das die Strafe vom Gericht entschieden wurde? Können beschlagnamte z. B. Handys mit wirklich einem gehören eingehalten werden? Wer entscheidet so was?
- Gericht / Staatsanwaltschaft - Jo2003 07.01.06, 18:48
- Re: Gericht / Staatsanwaltschaft - Tina78 07.01.06, 19:21
- kleinigkeiten??? - brockdorf 07.01.06, 19:46
- Re: Alsooo - Kismet81 07.01.06, 23:50
- Re: ich als Hobbyjuristin - Benedikte 08.01.06, 1:14
- Re: Gericht / Staatsanwaltschaft ... alles ganz anders ! - Kalogo 08.01.06, 1:21
- Nachtrag ... - Kalogo 08.01.06, 1:26
Hey, an alle ohne Arbeit aus Niedersachsen. DIE Lösung ist in Sicht.... Juchuuuu....
So, das habe ich jetzt davon ;-(( ein pddWnb
Für die, die es interessiert (titu)
Arnie hat schon wieder einen Todesurteil ausgeführt.
Frage an Elamaus
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