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Geschrieben von DK-Ursel am 05.08.2016, 14:26 Uhr

Getrennt lebend, Ehemann muss Vaterschaftstest bezahlen?

Ja, die rechtlichen Finessen durchschauen Laien meistens nicht,. denn genauso könnte man andersrum argumentieren:
Der Ehemann weigert sich, das kind anzuerkennen, ist aber gsetzlich = rechtlich der Vater.
Den Gegenbeweis muß er antreten, um nicht zahlen zu müsen, ergo müßte er zahlen.
Aber auch Wolkes Erklärung klingt natürlich für Laien schlüssig - also:
Ohne Rechtsberatung geht da sicher nicht viel.

Gruß Ursel, DK

 
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