Geschrieben von Narni@ am 17.11.2016, 17:29 Uhr |
Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017
Welches festlegt das jeder Arbeitnehmer ab 2017 Anrecht auf 30 tage Urlaub hat. Egal wie lange er in der Firma arbeitet?
Meine Kollegin sagte heute so etwas.
Re: Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017
Antwort von DecafLofat am 17.11.2016, 17:33 Uhr
ich denke da ist - sofern vorhanden - der tarifvertrag maßgebend (lex specialis). im bundesurlaubsgesetz sind 25 (lex generalis)
finde jetzt auf die schnelle bei google nix zur einer änderung BUrlG ab 2017.
Re: Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017
Antwort von Narni@ am 17.11.2016, 17:48 Uhr
Ich finde auch keine Änderung disbezüglich
.meine Kollegin hat nur 24 tage Urlaub und würde sich natürlich darüber freuen.
Re: Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017
Antwort von Bookworm am 17.11.2016, 17:50 Uhr
Ich kann mich bloß erinnern, dass es einen Prozess gab, bei der eine junge Arbeitnehmerin dagegen geklagt hat, dass sie nur aufgrund ihres Alters weniger Urlaub bekam. Sie bekam recht.
Das ist aber schon ne zeitlang her (mind. 1 Jahr)
Re: Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017
Antwort von Narni@ am 17.11.2016, 17:52 Uhr
Ja aufgrund dieses prozesses/Urteil soll es das ab 2017 wohl geben. Ich finde aber dazu nix.
Ich finde nur das hier
Antwort von Narni@ am 17.11.2016, 17:57 Uhr
http://www.hensche.de/Urlaub_Alter_Diskriminierung_Urlaub_nach_Alter_ist_Diskriminierung_TVoeD_Urlaub_BAG_9AZR529-10.html#tocitem5
aber bezieht sich das jetzt nur auf den TVöD oder allgemein?
Re: Ich finde nur das hier
Antwort von Bookworm am 17.11.2016, 20:06 Uhr
Im TVöD war es ja altersmäßig gestaffelt. In den Gesetzen die Decaf zitiert hat nicht. Von daher bezieht sich die Änderung vermutlich auf alle Tarifverträge, die so eine Altersklausel drin hatten
Fände ich am logischsten.
Re: Ich finde nur das hier
Antwort von taram am 18.11.2016, 2:18 Uhr
Ich kann da nicht raus lesen, dass es nun automatisch 30 Tage gibt. Der Arbeitnehmer kann es verlangen, ob dem nachgekommen wird, sei dahingestellt. Sollte dem nicht statt gegeben werden, kann der Arbeitnehmer im gleichen Jahr bis zum 31.12 diesen Urlaub einklagen. Einer späteren Klage würde nicht statt gegeben werden, da der Urlaub am 01.01. verfallen würde.
Re: Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017
Antwort von Shanalou am 18.11.2016, 8:01 Uhr
Es gibt ein Gleichstellungsgesetz. Demnach darf niemand wegen seines Alters, Geschlechts, etc. benachteiligt werden. Wie das in Tarifverträgen gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht.
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