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Geschrieben von Narni@ am 17.11.2016, 17:29 Uhr

Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017

Welches festlegt das jeder Arbeitnehmer ab 2017 Anrecht auf 30 tage Urlaub hat. Egal wie lange er in der Firma arbeitet?
Meine Kollegin sagte heute so etwas.

 
8 Antworten:

Re: Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017

Antwort von DecafLofat am 17.11.2016, 17:33 Uhr

ich denke da ist - sofern vorhanden - der tarifvertrag maßgebend (lex specialis). im bundesurlaubsgesetz sind 25 (lex generalis)
finde jetzt auf die schnelle bei google nix zur einer änderung BUrlG ab 2017.

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Re: Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017

Antwort von Narni@ am 17.11.2016, 17:48 Uhr

Ich finde auch keine Änderung disbezüglich
.meine Kollegin hat nur 24 tage Urlaub und würde sich natürlich darüber freuen.

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Re: Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017

Antwort von Bookworm am 17.11.2016, 17:50 Uhr

Ich kann mich bloß erinnern, dass es einen Prozess gab, bei der eine junge Arbeitnehmerin dagegen geklagt hat, dass sie nur aufgrund ihres Alters weniger Urlaub bekam. Sie bekam recht.

Das ist aber schon ne zeitlang her (mind. 1 Jahr)

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Re: Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017

Antwort von Narni@ am 17.11.2016, 17:52 Uhr

Ja aufgrund dieses prozesses/Urteil soll es das ab 2017 wohl geben. Ich finde aber dazu nix.

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Ich finde nur das hier

Antwort von Narni@ am 17.11.2016, 17:57 Uhr

http://www.hensche.de/Urlaub_Alter_Diskriminierung_Urlaub_nach_Alter_ist_Diskriminierung_TVoeD_Urlaub_BAG_9AZR529-10.html#tocitem5

aber bezieht sich das jetzt nur auf den TVöD oder allgemein?

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Re: Ich finde nur das hier

Antwort von Bookworm am 17.11.2016, 20:06 Uhr

Im TVöD war es ja altersmäßig gestaffelt. In den Gesetzen die Decaf zitiert hat nicht. Von daher bezieht sich die Änderung vermutlich auf alle Tarifverträge, die so eine Altersklausel drin hatten

Fände ich am logischsten.

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Re: Ich finde nur das hier

Antwort von taram am 18.11.2016, 2:18 Uhr

Ich kann da nicht raus lesen, dass es nun automatisch 30 Tage gibt. Der Arbeitnehmer kann es verlangen, ob dem nachgekommen wird, sei dahingestellt. Sollte dem nicht statt gegeben werden, kann der Arbeitnehmer im gleichen Jahr bis zum 31.12 diesen Urlaub einklagen. Einer späteren Klage würde nicht statt gegeben werden, da der Urlaub am 01.01. verfallen würde.

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Re: Gibt es eine Gesetzesänderung /Gerichtsurteil für 2017

Antwort von Shanalou am 18.11.2016, 8:01 Uhr

Es gibt ein Gleichstellungsgesetz. Demnach darf niemand wegen seines Alters, Geschlechts, etc. benachteiligt werden. Wie das in Tarifverträgen gehandhabt wird, weiß ich allerdings nicht.

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