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Geschrieben von heli89 am 30.04.2021, 15:56 Uhr

Grad der Behinderung

Zur Taubheit kann ich nicht viel sagen. Aber ich habe aufgrund der Psyche 30% bekommen, und das hat mir bei der Verbeamtung den Allerwertesten gerettet, weil ich somit eine Gleichstellung erwirken konnte. Andere besondere Vorteile habe ich nicht, das ist dann erst ab 50% der Fall. Meine persönliche Erfahrung ist, ein Widerspruch schadet nicht.

Den Bescheid kann er dem Arbeitgeber geben, ist halt nur die Frage, ob er dann was davon hat. Verpflichtet dazu ist man nicht.

 
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