Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Linette am 28.05.2011, 12:15 Uhr

Gültig oder nicht ( Betr. Mietvertrag )

Hallo,

wir haben vor ca. 10 Wochen vom neuen Vermieter " Eine Bestätigung über einen noch im original zu erstellenden Mietvertrag " bekommen und gegenseitig unterschrieben.
Nun sieht es evtl. so aus, dass der Einzugstermin zu dem darin festgehaltenen Datum vom VM nicht eingehalten werden kann und wir somit auf der Straße sitzen würden.
Ist diese " Bestätigung " jetzt Wirksam, also eine Art " Vormietvertrag " ( was so nicht geschrieben steht ) oder ist das Dokument ungültig und wir können uns nun auf neue Wohnungssuche begeben (... was schwierig werden dürfte, da wir nur noch 6 Wochen Zeit haben )

Wie seht Ihr das ?

LG...

 
6 Antworten:

Re: Gültig oder nicht ( Betr. Mietvertrag )

Antwort von deischuhzu am 28.05.2011, 13:46 Uhr

was steht denn in der Bestätigung drin? Einzugstermin?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gültig oder nicht ( Betr. Mietvertrag )

Antwort von Linette am 28.05.2011, 15:42 Uhr

Ja, der Einzugstermin ist genannt, jedoch wird das NIEMALS zu dem Termin klappen ( also von VM-Seite ) und wir können ja nicht so lange im Garten campen

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gültig oder nicht ( Betr. Mietvertrag )

Antwort von JaMe am 28.05.2011, 20:53 Uhr

So spontan als Laie würde ich sagen, dass es gültig sein KÖNNTE. Denn immerhin habt ihr diese "Bestätigung über einen noch im original zu erstellenden Mietvertrag" beide (Mieter/Vermieter) unterschrieben. Und ob es nun drin steht oder nicht, dieses Dokument ist ein Vorvertrag.

Ich würde es auf gleicher Ebene sehen, wie z.B. eine Verlobung (als "Vorvertrag" zur Ehe). Denn da kann ja der/die Sitzengelassene auch gegen den "Sitzenlasser" auf Entschädigung klagen, wenn er/sie möchte, da etwas in Aussicht gestellt wurde, was nun nicht stattfindet. Entschädigung in dem Sinne von Geld zurück für evtl. schon gekaufte Kleidung oder dass der "Sitzenlasser" die Stornogebühren bzw Rechnungen die nicht storniert werden können, übernimmt. Das weiß ich sicher, da mein Cousin schonmal in dieser Situation war. Ich würde also sagen, dass der VM (Vermieter oder Vormieter) euch entweder zum zugesagten Termin eine gleichwertige Wohnung besorgen muß oder dass ihr auf dessen Kosten z.B. vorübergehend eine Ferienwohnung bekommen könntet und er auch die Einlagerung der Möbel und Kisten bezahlen muß. Denn egal was nun genau draufsteht, es wurde etwas in Aussicht gestellt, was von der Vertragspartnerseite nicht eingehalten wurde. Und dafür solltet nicht ihr büßen müssen.

Aber wie gesagt, ich bin auch nur Laie und kann nur vom Verlobungsdrama von meinem Cousin her ableiten. Und in dem Fall hat es ja nichtmal ein beidseitig unterschriebenes Dokument gegeben. Ich würde mich vielleicht nochmal in einem fachlichen Forum für Rechtsfragen nach ähnlichen Fällen umsehen oder direkt nachfragen. Oder vielleicht mal bei eurer Rechtschutzversicherung anrufen, falls ihr eine habt. Vielleicht können die euch ja schon was sagen.

Auf jeden Fall drücke ich euch die Daumen, dass ihr nicht auf der Straße landet.

lg JaMe

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Rechtsanwalt wär gut

Antwort von Mondreise am 29.05.2011, 2:59 Uhr

Hi,

habt ihr eine Rechtsschutzversicherung?

Rechtsanwalt ist angebracht in dieser Frage.

Für Bedürftige gibt es auch eine Rechtsberatung an den Gerichten, da musst du dich durchtelefonieren.

Ciao Biggi


Ciao Biggi

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gültig oder nicht ( Betr. Mietvertrag )

Antwort von deischuhzu am 29.05.2011, 10:06 Uhr

Ihr habt einen gültigen Mietvertrag abgeschlossen mit der Vereinbarung, weitere Details nochmals schriftlich zu fixieren. Ihr könnt solange in eurer Wohnung bleiben bis die Wohnung fertig ist. Auf der Straße werdet ihr nicht landen, müsst nur die ortsübliche Miete an den VM weiterzahlen. Diesen würde ich auch über den späteren Auszugstermin informieren.

Ist der Einzugstermin denn überschaubar?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Gültig oder nicht ( Betr. Mietvertrag )

Antwort von Linette am 29.05.2011, 12:20 Uhr

... Danke an Alle - das Problem hat sich erledigt !

LG...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.