Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Emmasmamma am 01.03.2011, 11:45 Uhr

Guttenberg

Doch, is gelogen, nur in einem anderen Zusammenhang:

Der Doktorgrad darf in Deutschland nur von Berechtigten geführt werden. Das Strafgesetzbuch regelt in § 132a Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen folgendes:

1. Wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt, […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
2. Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Ehrentiteln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.

Es steht da nicht, in welchem Zusammenhang. Ob nun bei Katalog bestellen oder sonst wo.

Letztlich begang er Diebstahl geistigen Eigentums und dass scheint ja immer mehr Mode zu werden. Letztlich ist die ganze Situation ein wunderbares Spiegelbild unserer Gesellschaft.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.