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Geschrieben von Daniela97 am 16.04.2010, 12:45 Uhr

Hab eine Umstandslatzhose ersteigert, die keine Umstandshose ist. Was tun?

Aber dann war es doch arglistige Täuschung und auch dann hat man das Recht, die Ware inkl. Kaufpreis zurückzugeben und zurückzubekommen. Auch bei einem Privatverkauf.

Bei einem privaten PKW-Verkauf gilt dieses auch.

 
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