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Geschrieben von Mucki+Ninchen am 13.11.2009, 10:17 Uhr

Haustür abschließen nachts?

Hallo zusammen,

ich möchte gern mal eure Meinung wissen:

Vor einer Woche wurde bei mir aus der Garage etwas geklaut. Bis dahin dachte ich, wir leben dort sicher und "hier her kommt eh nie jemand". Seit dem schließen meine Nachbarn aus dem EG oder ich (1. OG) allerdings die Haustür auch abends (also über Nacht) ab. Der Nachbar oben (DG) hat sich nun beschwert und möchte, dass die Tür nachts aufgeschlossen bleibt. Als Grund gibt er an, dass seine alte Mutter (mit der er in der Wohnung lebt) nachts, wenn es brennt, und sie den Schlüssel nicht mitnimmt, vor der Haustür innen verbrennen würde.

So ... nun bin ich etwas verwirrt. Es gibt tausende Mehrfamilienhäuser, da hängen Zettel an der Tür, dass ab z.B. 22 Uhr die Tür zuzuschließen ist. Verstoßen die alle gegen Fluchtwegsgesetze?

Welche Alternative könnte ich ihm anbieten, denn mir ist schon wichtig, dass ich unten zuschließen kann? Klar, einen 100%igen Schutz gibt mir das auch nicht ... dennoch würde ich mich sicherer fühlen.

Weiß jemand, wie die "Rechtslage" ist? Gibt es dazu überhaupt Richtlinien? Kann mir ein Mieterverein hierbei helfen oder ist das nicht deren Angelegenheit, weil der Vermieter ja nicht hier wohnt?

Der Nachbar ist so ein "Korinthenk....", mit dem ich an sich nichts zu tun habe, der sich aber bei jedem Pups auf irgendwelche Paragraphen bezieht. Wenn ich mit ihm rede, möchte ich gern gut informiert sein :-)

Viele Grüße und Danke schonmal für Meinungen, ich schau später wieder rein.

Gruß, M+N

 
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