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Geschrieben von EarlyBird am 23.08.2017, 14:13 Uhr

Heute im Radio gehört..

Hi das stimmt natürlich, wobei viele Bettenhäuser ja neben ihrem Fachgeschäftverkauf Onlinehandel anbieten. Da wäre mir nicht klar ob die Bestände nicht zusammen gelagert werden.

Hat man im Fachgeschäft dann eigentlich ein Rückgaberecht? Das fände ich schon auch interessant und ob sich ein Urteil bzgl Onlinematratzenhandel dann auch auf den Fachgeschäfthandel auswirken würde.

Ob es ein Rückgaberecht im Fachhandel bei Matratzen gibt ist mir eben auch nicht so ganz klar, habe dann auf diversen Homepages gestöbert und nichts darüber gefunden. Ich gehe einfach mal davon aus, das auch dort die Versiegelung nicht abgenommen werden dürfte bei Rückgabeanspruch.

Aber wenn nun die Matratze an sich generell als "versiegelter Hygieneartikel" bestimmt wird, dann muss sie ja in jedem Fall auch im Fachgeschäft ebenso versiegelt sein und bleiben oder?

Wir haben ja auch schon ein paar Matratzen gekauft (auch nicht online) aber ich hatte ehrlich gesagt nie mit dem Gedanken gespielt diese zurückzugeben. Irgendwie hatte ich die Matratze unbewusst schon als Hygieneware eingestuft und wäre erst gar nicht auf die Idee gekommen. Bisher passten aber auch alle gekauften Matratzen.

lg

 
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