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Geschrieben von Ebba am 26.08.2012, 16:50 Uhr

hier auch nochmal Zusatzversicherung, aber speziell Kinder bzw. Kieferorthopädie

Die gesetzl. KK übernehmen die Kosten erst ab einem bestimmten Schweregrad der Zahnfehlstellung, die Zahnzusatzversicherungen, zumindest unsere, decken dann "medizinisch notwendige" Behandlungen bei einem geringeren Schweregrad ab.
In den Versicherungsbedingungen heißt es:
Kieferorthopädie
Bei Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erfolgt in der GKV eine Einstufung der Zahn- und Kieferfehlstellungen je nach Schwere in sog. Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG 1 bis 5). Bei Einstufung in eine der KIG- Gruppen 3, 4 oder 5 besteht ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV; in diesen Fällen erfolgt keine Leistung aus den Tarifen Z100 oder Z70. Bei einer medizinisch notwendigen kieferorthopädi- schen Behandlung ohne Leistungsanspruch gegenüber der GKV – z.B. bei Einstufungen in KIG 2 oder bei Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres – werden die Aufwendungen mit den tarifli- chen Sätzen erstattet.

 
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