Forum Aktuell

Aktuelles und Neuigkeiten

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 07.08.2015, 10:33 Uhr

Hilfe

Das, was Deine Freundin vor hat ist eine Personenstandsfälschung. Die ist gem. §169 StGB strafbar


§ 169 Personenstandsfälschung

(1) Wer ein Kind unterschiebt oder den Personenstand eines anderen gegenüber einer zur Führung von Personenstandsregistern oder zur Feststellung des Personenstands zuständigen Behörde falsch angibt oder unterdrückt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Wende Dich an das zuständige Jugendamt und lass' Dich bezüglich Deiner Rechte und Pflichten aufklären.

Während der Ausbildung übernimmt das Jugendamt die Zahlung Deines Unterhaltes (Unterhaltsvorschuss). Du musst diese Zahlungen nicht zurück bezahlen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge

Anzeige

Erfurt

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.